Energieausweis im Inserat: Diese Angaben sind Pflicht
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, muss bestimmte Werte aus dem Energieausweis schon in der Anzeige nennen. Ein Überblick über § 87 GModG, früher GEG.

Sobald ein Haus oder eine Wohnung in einer Immobilienanzeige angeboten wird und ein Energieausweis vorliegt, schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) vor, welche Angaben daraus in der Anzeige stehen müssen. Das gilt für Makler ebenso wie für private Eigentümer.
Welche Angaben gehören ins Inserat?
Nach § 87 GModG muss die Anzeige folgende Punkte enthalten:
- Art des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
- wesentliche Energieträger für die Heizung, zum Beispiel Gas, Öl oder Fernwärme
- Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis
- Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden, von A+ bis H)
Auf immobilien-portal.net fragen wir genau diese Werte im Inserat ab. Fehlen sie, geht das Inserat nicht online, sondern bleibt in Ihrer Prüfliste, bis die Angaben ergänzt sind.
Wann ist kein Energieausweis nötig?
Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude. Für reine Grundstücke, Stellplätze und einzelne WG-Zimmer verlangt das Portal keine Energieangaben. Im Zweifel klären Sie mit einem Energieberater, ob für Ihr Gebäude eine Ausnahme gilt.
Was passiert, wenn die Angaben fehlen?
Fehlende Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zusätzlich verschicken Verbraucherschutzverbände regelmäßig Abmahnungen an Anbieter, deren Anzeigen unvollständig sind.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre und hängt damit auch vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz, also aus Dämmung, Fenstern und Heiztechnik. Er ist aufwendiger, aber unabhängiger vom Nutzerverhalten. Für manche ältere, wenig sanierte Gebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Welche Angaben aus dem Energieausweis sind im Inserat Pflicht?
Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Gilt die Pflicht auch für private Anbieter?
Ja. Die Pflichtangaben gelten für alle Anzeigen in kommerziellen Medien, also auch für private Eigentümer auf Immobilienportalen.
Was gilt, wenn noch kein Energieausweis vorliegt?
Dann entfallen die Angaben in der Anzeige. Vorlegen müssen Sie einen gültigen Ausweis trotzdem spätestens bei der Besichtigung, sofern keine Ausnahme greift.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
Für welche Gebäude ist kein Energieausweis nötig?
Unter anderem für Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Unbebaute Grundstücke haben keinen Energieausweis.
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