
Mietrendite berechnen
Bruttomietrendite
4 %
Nettomietrendite
3,13 %
Kaufpreisfaktor25-fach
- Jahreskaltmiete
- 12.000 €
- Reinertrag pro Jahr
- 10.320 €
- Gesamtinvestition inkl. Nebenkosten
- 330.000 €
Faustregel: Ein Faktor unter 20 gilt als günstig, über 27 als teuer. In gefragten Großstädten liegen Faktoren von 30 und mehr – dort setzen Käufer stärker auf Wertsteigerung.
Ohne Finanzierung, Steuern und Wertentwicklung. Für die Rate einer Finanzierung nutzen Sie den Baufinanzierungsrechner.
Brutto, netto, Faktor: so rechnen Anleger
Die Bruttomietrendite ist der schnelle Vergleichswert: Jahreskaltmiete geteilt durch Kaufpreis. 12.000 € Jahresmiete bei 300.000 € Kaufpreis ergeben 4 Prozent. Aussagekräftiger ist die Nettomietrendite: Sie zieht nicht umlagefähige Kosten und Mietausfall ab und bezieht die Kaufnebenkosten in die Investition ein.
Der Kaufpreisfaktor ist der Kehrwert der Bruttorendite. Makler und Banken nutzen ihn, um Angebote schnell einzuordnen. Ein niedriger Faktor heißt hohe laufende Rendite, ein hoher Faktor setzt auf Wertsteigerung und sichere Vermietbarkeit.
Miete realistisch ansetzen
Rechnen Sie mit der ortsüblichen Miete, nicht mit dem Wunschwert, und prüfen Sie Mietspiegel und Mietpreisbremse. Wie Sie eine Wohnung erfolgreich vermieten, lesen Sie auf der Seite Vermieten. Vergleichsangebote finden Sie in den aktuellen Mietangeboten.
Häufige Fragen
Was ist eine gute Mietrendite?
Als Faustwert gelten 4 bis 5 Prozent brutto als solide. In teuren Großstädten liegen die Renditen oft bei 3 Prozent oder darunter, in ländlichen Regionen teils deutlich höher – mit mehr Leerstandsrisiko.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettomietrendite?
Die Bruttorendite setzt die Jahreskaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis. Die Nettorendite zieht nicht umlagefähige Kosten und Mietausfall ab und rechnet die Kaufnebenkosten in die Investition ein.
Was sagt der Kaufpreisfaktor aus?
Wie viele Jahreskaltmieten der Kaufpreis entspricht. Ein Faktor von 25 bedeutet: Nach 25 Jahren hätten die Mieten den Kaufpreis eingespielt – ohne Kosten und Finanzierung.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Vor allem Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sowie Kosten für Leerstand. Betriebskosten wie Grundsteuer, Müll oder Wasser können Sie dagegen über die Nebenkostenabrechnung umlegen.