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Energieberaterin mit Tablet vor einem Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren

Energieausweis online erstellen

Ihr Online-Energieausweis, einfach und schnell: Gebäudedaten eingeben, und die Software erstellt und registriert Ihren rechtsverbindlichen Ausweis für Verkauf oder Vermietung.

Energieausweis-Generator online

Mit dem Generator erstellen Sie Ihren Energieausweis selbst am Bildschirm, ohne Vor-Ort-Termin. Sie beantworten wenige Fragen zu Ihrem Gebäude, den Rest übernimmt die Software: Sie erstellt den Ausweis automatisch und registriert ihn.

Platzhalter: Der Generator ist noch nicht verfügbar

In drei Schritten zum Online-Energieausweis

  1. 1

    Daten eingeben

    Ausweisart wählen und die Angaben zu Gebäude, Heizung und Verbrauch online eintragen.

  2. 2

    Automatisch erstellen

    Die Software berechnet Ihre Werte, erstellt den rechtsverbindlichen Ausweis und registriert ihn.

  3. 3

    Bezahlen und herunterladen

    Nach dem Bezahlen steht Ihr registrierter Energieausweis direkt zum Download bereit, fertig für Inserat und Besichtigung.

Energieausweis selbst erstellen

Wer verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis, spätestens zur Besichtigung. Mit dem Online-Energieausweis sparen Sie sich den Vor-Ort-Termin: Sie erfassen Ihre Gebäudedaten selbst, wann es Ihnen passt, und erhalten Ihren Ausweis auf direktem Weg. So steht auch Ihrem Inserat nichts mehr im Weg.

  • Einfach

    Der Generator führt Sie Frage für Frage durch alle nötigen Angaben.

  • Schnell

    Mit Ihren Unterlagen zur Hand ist die Eingabe in wenigen Minuten erledigt.

  • Von zu Hause

    Kein Termin, keine Begehung: Sie erstellen den Ausweis direkt am Bildschirm.

  • Auf Wunsch geprüft

    Ihr Ausweis ist registriert. Wenn Sie möchten, prüfen ihn Fachleute von EE-Experten und korrigieren ihn bei Bedarf.

Von A+ bis H

Bei Wohngebäuden ordnet der Ausweis den Endenergiekennwert einer Klasse zu. Je niedriger der Wert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, desto sparsamer das Haus.

A+

0–30 kWh

A

30–50 kWh

B

50–75 kWh

C

75–100 kWh

D

100–130 kWh

E

130–160 kWh

F

160–200 kWh

G

200–250 kWh

H

ab 250 kWh

Endenergie in kWh/(m²·a), Grenzwerte nach Gebäudeenergiegesetz

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Welche Art Sie brauchen, hängt vom Gebäude ab. Beide lassen sich online erstellen, der Verbrauchsausweis ist meist am schnellsten fertig.

BedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageBerechnung aus Bauweise, Dämmung und HeizungstechnikTatsächlicher Verbrauch der letzten drei Jahre
AussagekraftUnabhängig vom Verhalten der BewohnerHängt vom Heizverhalten und Leerstand ab
AufwandVor-Ort-Aufnahme bzw. Bauunterlagen nötigAbrechnungen genügen in der Regel
Pflicht fürNeubauten und viele ältere Wohngebäude mit weniger als fünf WohnungenAlternativ möglich, wenn kein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist

Pflichtangaben im Inserat

  • ✓Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • ✓Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
  • ✓Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • ✓Baujahr des Wohngebäudes
  • ✓Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
Ausführlich im Ratgeber

Häufige Fragen

Kann ich einen Energieausweis online erstellen?

Ja. Im Energieausweis-Generator geben Sie die Daten Ihres Gebäudes selbst online ein. Die Software erstellt daraus automatisch einen rechtsverbindlichen Energieausweis und registriert ihn. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Ja, die Angaben zu Ihrem Gebäude tragen Sie selbst in den Energieausweis-Generator ein. Das geht einfach, schnell und von zu Hause aus. Alles Weitere erledigt die Software automatisch, vom fertigen Ausweis bis zur Registrierung.

Ist ein Online-Energieausweis gültig?

Ja, der Ausweis wird rechtsverbindlich erstellt und mit einer gültigen Registriernummer registriert. Er gilt genauso wie ein vor Ort erstellter Ausweis, also zehn Jahre, und erfüllt die Pflichten bei Verkauf und Vermietung.

Welche Unterlagen brauche ich für den Online-Energieausweis?

Für den Verbrauchsausweis genügen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Wohnfläche, Baujahr und Angaben zur Heizung. Für den Bedarfsausweis kommen Angaben zu Wänden, Dach, Fenstern und Dämmung hinzu, am besten aus den Bauunterlagen.

Kann eine Fachperson meinen Online-Energieausweis prüfen?

Ja, das können Sie im Generator auswählen. Fachleute der Energieeffizienz-Experten (EE-Experten) prüfen Ihren Ausweis dann und korrigieren ihn bei Bedarf.

Was kostet der Online-Energieausweis?

Der Online-Energieausweis ist kostenpflichtig, die Gebühr ist überschaubar. Den genauen Preis sehen Sie im Generator, bevor Sie den Ausweis bestellen.

Wie schnell geht ein Energieausweis online?

Die Eingabe dauert meist nur wenige Minuten, wenn die Unterlagen bereitliegen. Danach erstellt und registriert die Software Ihren Ausweis automatisch, und er steht nach dem Bezahlen direkt zum Download bereit.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Beim Verkauf, bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungen sowie bei Neubauten. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, Käufer bzw. Mieter erhalten nach Vertragsschluss eine Kopie.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach muss für einen neuen Verkauf oder eine neue Vermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – was brauche ich?

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise und Anlagentechnik, der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre aus. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Welche Angaben gehören ins Inserat?

Liegt bei der Anzeige ein Ausweis vor: Art des Ausweises, Endenergiebedarf bzw. -verbrauch, wesentlicher Energieträger, bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Beispiel für Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Für unbebaute Grundstücke gibt es naturgemäß keinen Energieausweis.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Fachleute mit entsprechender Qualifikation, etwa Architektinnen, Ingenieure, Energieberater und bestimmte Handwerksmeister mit Zusatzausbildung. Lassen Sie sich die Ausstellungsberechtigung im Zweifel zeigen.