
Heizungsförderung berechnen
Ihr Zuschuss
12.880 €
43 % Ihrer Kosten · Fördersatz 46 % (höchstens 70 %)
- Grundförderung 30 %
- 8.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
- 4.480 €
- Einkommensbonus 0 %
- 0 €
- Förderfähige Kosten (Höchstbetrag 28.000 €)
- 28.000 €
- Ihr Eigenanteil
- 17.120 €
Den Antrag stellen Sie bei der KfW vor Beginn der Arbeiten, mit Vertrag unter Förderbedingung. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise.
Unverbindliche Berechnung nach den veröffentlichten Bedingungen der KfW (Programm 458). In Härtefällen sind bis zu 80 % möglich. Maßgeblich ist die Zusage der KfW.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
Grundlage ist die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt für Selbstnutzer und Vermieter. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Boni hinzunehmen: den Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung und den Einkommensbonus bei niedrigerem Haushaltseinkommen.
Die Boni beziehen sich auf die selbst bewohnte Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern erhalten weitere Einheiten die Grundförderung. Alle Details und Fristen erklärt unser Artikel zur Heizungsförderung.
Vor dem Heizungstausch
Eine Energieberatung zeigt, ob zuerst Dämmung oder Fenster sinnvoll sind – oft kann die Wärmepumpe dann kleiner ausfallen. Die Beratung selbst wird ebenfalls gefördert. Den Überblick über alle Programme finden Sie unter Sanieren & Fördern.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?
30 Prozent Grundförderung für alle Eigentümer. Selbstnutzer erhalten bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 Prozent.
Welche Kosten sind förderfähig?
Für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €, für die zweite bis sechste je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €. Dazu zählen Anlage, Einbau und Umfeldmaßnahmen wie Heizkörper oder der Rückbau der alten Heizung.
Wer bekommt den Einkommensbonus?
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €: bis 30.000 € 40 Prozent, bis 40.000 € 30 Prozent, bis 50.000 € 10 Prozent. Mit Kind unter 18 wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert.
Wann stelle ich den Antrag?
Vor Beginn der Arbeiten im Portal „Meine KfW“, mit Vertrag unter Förderbedingung und Bestätigung eines Fachbetriebs oder Energieeffizienz-Experten.