Heizungsförderung 2026: Zuschuss für Wärmepumpe & Co. (KfW 458)
So viel Zuschuss gibt es seit Juli 2026 für eine neue Heizung: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, förderfähige Kosten und der richtige Antragsweg.
Stand: 29. Oktober 2026. Die KfW fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss (Programm 458). Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte, fossile Heizung ersetzen. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um vier Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028.
- Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: bis 30.000 € 40 %, bis 40.000 € 30 %, bis 50.000 € 10 %. Mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert.
- Effizienzbonus: seit der Reform entfallen.
Zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei sehr niedrigem Einkommen bis zu 80 %.
Förderfähige Kosten
Für die erste Wohneinheit sind derzeit bis zu 28.000 € förderfähig, für die zweite bis sechste je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise.
Beispiel: Ein selbstnutzender Eigentümer mit 45.000 € Haushaltseinkommen ersetzt seine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe für 28.000 €. Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 10 % = 56 %, also rund 15.680 € Zuschuss.
Was gefördert wird
Gefördert werden Heizungen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Neue fossile Heizungen werden nicht gefördert. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder der Rückbau der alten Anlage.
Antrag in vier Schritten
- Angebot eines Fachbetriebs einholen und den Vertrag mit Förderbedingung schließen.
- Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“.
- Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“ stellen – vor Beginn der Arbeiten.
- Heizung einbauen lassen (innerhalb von 36 Monaten) und Nachweise einreichen.
Ausblick
Für 2027 sind weitere Änderungen angekündigt, unter anderem bei der Grundförderung für Wärmepumpen. Sie sind noch nicht in Kraft – wer plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten.
Quellen
- KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458): kfw.de
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es maximal für eine Wärmepumpe?
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, bei sehr niedrigem Haushaltseinkommen bis zu 80 %. Für die erste Wohneinheit sind derzeit höchstens 28.000 € förderfähig.
Bekommen auch Vermieter die Heizungsförderung?
Ja, die Grundförderung von 30 % gilt auch für vermietete Wohnungen. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer.
Wird eine neue Gasheizung gefördert?
Nein. Gefördert werden nur Heizungen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Arbeiten, mit einem Vertrag, der eine Förderbedingung enthält, und der Bestätigung eines Fachbetriebs oder Energieeffizienz-Experten.
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