Fertighaus
Auch: Fertigteilhaus, Bausatzhaus
Ein Fertighaus wird weitgehend im Werk vorgefertigt. Wände, Decken und Dachelemente kommen als große Bauteile auf die Baustelle und werden dort in wenigen Tagen montiert.
Die meisten Fertighäuser in Deutschland sind in Holzständerbauweise oder Holztafelbauweise errichtet. Es gibt aber auch Anbieter, die mit vorgefertigten Massivelementen arbeiten. Entscheidend ist der hohe Vorfertigungsgrad, nicht das Material.
Ablauf
- Planung und Bemusterung mit dem Hersteller
- Bau der Bodenplatte oder des Kellers, oft durch ein separates Unternehmen
- Montage der Elemente, das Haus ist meist in wenigen Tagen dicht
- Innenausbau bis zur gewünschten Ausbaustufe
Ausbaustufen
Hersteller bieten oft verschiedene Stufen an, vom Bausatzhaus über das Ausbauhaus mit viel Eigenleistung bis zum schlüsselfertigen Haus. Prüfen Sie genau, welche Leistungen enthalten sind. Bodenplatte, Hausanschlüsse, Außenanlagen und Baunebenkosten fehlen häufig im Grundpreis.
Vor- und Nachteile
Positiv sind die kurze Bauzeit, wenig Baufeuchte und eine gute Kostenkontrolle durch Festpreise. Viele Anbieter erreichen hohe Energiestandards. Ältere Fertighäuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren können dagegen Schadstoffe wie Formaldehyd oder Holzschutzmittel enthalten. Hier ist vor dem Kauf eine Untersuchung sinnvoll.
Praxistipp: Achten Sie auf Gütezeichen der Branchenverbände und vergleichen Sie die Bau- und Leistungsbeschreibung Punkt für Punkt. Für die Finanzierungsplanung hilft der Baufinanzierungsrechner.
Verwandte Begriffe
Bei der Holzständerbauweise trägt ein Gerüst aus senkrechten Holzständern und Querriegeln das Gebäude. Die Zwischenräume werden gedämmt und die Wände beidseitig beplankt.
Beim Massivbau bestehen die tragenden Wände aus mineralischen Baustoffen wie Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton oder Beton. In Deutschland ist er die verbreitetste Bauweise für Wohnhäuser.
Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das nach aktuellen Bau- und Energievorschriften geplant wurde. Im Immobilienmarkt meint der Begriff meist Objekte, die gerade fertiggestellt oder noch im Bau sind.
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie hat erhebliche rechtliche Folgen, etwa für Gewährleistung, Beweislast und Zahlungen.