Bauabnahme
Auch: Abnahme, Bauwerksabnahme, Schlussabnahme
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie hat erhebliche rechtliche Folgen, etwa für Gewährleistung, Beweislast und Zahlungen.
Der Begriff wird in zwei Bedeutungen verwendet. Zum einen gibt es die rechtsgeschäftliche Abnahme zwischen Bauherr und Unternehmer nach Werkvertragsrecht. Zum anderen gibt es in manchen Bundesländern behördliche Abnahmen, bei denen die Bauaufsicht die Fertigstellung prüft.
Rechtsfolgen der Abnahme
- Die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.
- Die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über.
- Die Gefahr für zufällige Beschädigungen geht auf den Bauherrn über.
- Die Schlusszahlung wird fällig.
Ablauf
Idealerweise findet eine förmliche Abnahme statt. Bauherr und Unternehmer gehen gemeinsam durch das Gebäude und halten sichtbare Mängel in einem Protokoll fest. Bekannte Mängel, die nicht vorbehalten werden, können später nur eingeschränkt geltend gemacht werden. Auch eine vereinbarte Vertragsstrafe muss bei der Abnahme vorbehalten werden.
Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. Reagiert der Bauherr auf eine Aufforderung zur Abnahme nicht und benennt keine Mängel, kann die Abnahme nach Fristablauf als erfolgt gelten.
Praxistipp: Lassen Sie sich bei der Abnahme von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten. Er erkennt Mängel, die Laien übersehen. Was danach gilt, lesen Sie unter Gewährleistung am Bau. Diese Erläuterung ersetzt keine Rechtsberatung.
Verwandte Begriffe
Gewährleistung am Bau bezeichnet die Pflicht des Bauunternehmers, Mängel an seiner Leistung nach der Abnahme zu beseitigen. Die Frist beträgt für Bauwerke nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B in der Regel vier Jahre.
Ein Bauträger baut auf einem eigenen Grundstück Häuser oder Wohnungen und verkauft sie samt Grund und Boden an Käufer. Grundlage ist ein notariell beurkundeter Bauträgervertrag.
Ein Generalunternehmer übernimmt als einziger Vertragspartner des Bauherrn die Ausführung aller Bauleistungen, führt einen Teil selbst aus und beauftragt für den Rest eigene Subunternehmer.
Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das nach aktuellen Bau- und Energievorschriften geplant wurde. Im Immobilienmarkt meint der Begriff meist Objekte, die gerade fertiggestellt oder noch im Bau sind.