Zum Inhalt springen
  • Inserieren und Suchen für 0 €

Neubau

Auch: Neubauimmobilie, Erstbezug

Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das nach aktuellen Bau- und Energievorschriften geplant wurde. Im Immobilienmarkt meint der Begriff meist Objekte, die gerade fertiggestellt oder noch im Bau sind.

Neubauten müssen die zum Zeitpunkt des Bauantrags geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Sie haben daher einen deutlich geringeren Energiebedarf als ältere Häuser. Typisch sind eine gute Dämmung, dichte Fenster, eine Lüftungsanlage oder ein Lüftungskonzept und eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, häufig eine Wärmepumpe.

Wege zum Neubau

  • Selbst bauen mit Architekt und einzelnen Gewerken
  • Generalunternehmer beauftragen, der alles aus einer Hand baut
  • Fertighaus von einem Hersteller
  • Kauf vom Bauträger, meist inklusive Grundstück

Vor- und Nachteile

Vorteile sind geringe Energiekosten, kaum Instandhaltung in den ersten Jahren, Gewährleistungsansprüche und ein moderner Grundriss. Nachteilig sind die höheren Anschaffungskosten pro Quadratmeter und mögliche Verzögerungen bis zur Fertigstellung. Neue Gebäude geben zudem in den ersten Jahren noch Baufeuchte ab, deshalb ist regelmäßiges Lüften wichtig.

Beim Kauf vom Bauträger fällt die Grunderwerbsteuer in der Regel auf den Gesamtpreis inklusive Gebäude an.

Praxistipp: Planen Sie neben dem Kaufpreis oder den Baukosten auch Nebenkosten, Außenanlagen und Küche ein. Eine erste Übersicht liefert der Rechner für Kaufnebenkosten.

Verwandte Begriffe

  • Altbau

    Als Altbau gelten im allgemeinen Sprachgebrauch ältere Gebäude, häufig solche, die vor 1949 errichtet wurden. Eine einheitliche gesetzliche Definition gibt es nicht.

  • Bauträger

    Ein Bauträger baut auf einem eigenen Grundstück Häuser oder Wohnungen und verkauft sie samt Grund und Boden an Käufer. Grundlage ist ein notariell beurkundeter Bauträgervertrag.

  • Generalunternehmer

    Ein Generalunternehmer übernimmt als einziger Vertragspartner des Bauherrn die Ausführung aller Bauleistungen, führt einen Teil selbst aus und beauftragt für den Rest eigene Subunternehmer.

  • Bauabnahme

    Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie hat erhebliche rechtliche Folgen, etwa für Gewährleistung, Beweislast und Zahlungen.

  • Grunderwerbsteuer

    Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest, er liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Teilen