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Förderung für energetische Sanierung 2026: der Überblick

Welche Zuschüsse, Kredite und Steuervorteile es nach der BEG-Reform vom Juli 2026 für Heizung, Dämmung, Fenster, Energieberatung und Photovoltaik gibt – kompakt und mit Quellen.

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Stand: 29. Oktober 2026. Am 21. Juli 2026 ist eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Seitdem gelten neue Fördersätze und Höchstbeträge. Viele Informationen im Netz beziehen sich noch auf die alten Regeln – prüfen Sie vor jedem Antrag die aktuellen Bedingungen bei KfW oder BAFA.

Die wichtigsten Förderwege

Vorhaben Programm Art Kurz gesagt
Neue Heizung (z. B. Wärmepumpe) KfW 458 Zuschuss 30 % Grundförderung, Boni für Selbstnutzer, höchstens 70 %
Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung BAFA BEG Einzelmaßnahmen Zuschuss 15 %, mit Sanierungsfahrplan unter Bedingungen mehr
Ergänzend zu einem Zuschuss KfW 358/359 Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit
Komplettsanierung zum Effizienzhaus KfW 261 Kredit mit Tilgungszuschuss bis 150.000 € je Wohneinheit
Energieberatung, Sanierungsfahrplan BAFA EBW Zuschuss 50 % des Honorars, gedeckelt
Selbstgenutztes Eigentum ohne Zuschuss § 35c EStG Steuerermäßigung 20 % über drei Jahre, bis 40.000 €
Photovoltaik Nullsteuersatz, KfW 270 Steuer, Kredit 0 % Umsatzsteuer, zinsgünstiger Kredit

Grundregeln, die fast überall gelten

  • Erst beantragen, dann beauftragen. Zuschüsse von KfW und BAFA müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Verträge dürfen Sie vorher schließen, wenn sie eine Bedingung enthalten, dass sie nur bei Förderzusage gelten.
  • Fachleute einbinden. Für viele Programme braucht es eine Bestätigung eines Fachbetriebs oder einer Energieeffizienz-Expertin, eines Energieeffizienz-Experten.
  • Nicht doppelt fördern. Der Steuerbonus nach § 35c lässt sich nicht mit Zuschüssen oder zinsverbilligten Krediten für dieselbe Maßnahme kombinieren.
  • Kein Rechtsanspruch. Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

In welcher Reihenfolge sanieren?

Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge lohnen. Häufig ist es sinnvoll, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern – dann genügt eine kleinere, günstigere Heizung. Muss die Heizung kurzfristig ersetzt werden, lohnt sich ein Blick auf die Boni der Heizungsförderung.

Quellen

  • KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen (458): kfw.de
  • BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen: bafa.de
  • Einkommensteuergesetz § 35c: gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Was hat sich mit der BEG-Reform im Juli 2026 geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen, unter anderem ein niedrigerer Klimageschwindigkeitsbonus bei der Heizungsförderung, ein gestaffelter Einkommensbonus, der Wegfall des Effizienzbonus und geringere Tilgungszuschüsse bei der Effizienzhaus-Sanierung.

Muss ich die Förderung vor dem Auftrag beantragen?

Ja, Zuschüsse von KfW und BAFA müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist vorher zulässig.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit erhält, kann diese Kosten nicht zusätzlich nach § 35c EStG absetzen.

Lohnt sich eine Energieberatung vorab?

Meist ja: Sie wird selbst gefördert, zeigt die sinnvolle Reihenfolge und kann bei Einzelmaßnahmen einen höheren Förderrahmen ermöglichen.

Wie effizient ist Ihr Haus?

Der Energieausweis zeigt den Ausgangspunkt jeder Sanierung.

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