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Balkonkraftwerk

Auch: Steckersolargerät, Stecker-Solaranlage, Mini-PV

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine, steckerfertige Solaranlage mit einem oder wenigen Modulen, die über eine Steckdose Strom ins Hausnetz einspeist und so den Netzbezug senkt.

Balkonkraftwerke bestehen aus Solarmodulen, einem kleinen Wechselrichter und einem Anschlusskabel. Sie werden an Balkon, Fassade, Garage oder im Garten montiert. Der erzeugte Strom fließt direkt zu den Geräten im Haushalt, etwa Kühlschrank oder Router.

Rahmenbedingungen

  • Wechselrichterleistung bis 800 Voltampere, Modulleistung bis 2.000 Watt
  • Anmeldung nur im Marktstammdatenregister, eine gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht nötig
  • vorhandene ältere Zähler dürfen übergangsweise weiterlaufen, bis der Messstellenbetreiber tauscht

Mieter und Wohnungseigentümer

Steckersolargeräte zählen zu den privilegierten baulichen Veränderungen. Vermieter und Eigentümergemeinschaft dürfen die Zustimmung deshalb nicht ohne Weiteres verweigern, können aber über die Art der Ausführung mitbestimmen. Holen Sie die Zustimmung vor der Montage ein.

Rechenbeispiel

Zwei Module mit zusammen 800 Watt an einem Südbalkon erzeugen grob 600 bis 800 kWh im Jahr. Werden davon 500 kWh selbst genutzt, sparen Sie bei 30 Cent je kWh rund 150 € jährlich.

Praxistipp: Achten Sie auf eine sichere Befestigung, besonders bei Wind und in oberen Etagen. Für größere Erträge ist eine reguläre Photovoltaikanlage die bessere Wahl.

Verwandte Begriffe

  • Photovoltaik

    Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom mit Solarmodulen. Auf Wohngebäuden dient sie vor allem der Eigenversorgung, Überschüsse werden ins Netz eingespeist.

  • Stromspeicher

    Ein Stromspeicher ist eine Batterie, meist auf Lithium-Basis, die tagsüber erzeugten Solarstrom zwischenspeichert, damit er abends und nachts im Haushalt genutzt werden kann.

  • Einspeisevergütung

    Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den Betreiber einer Photovoltaikanlage für Strom erhalten, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Sie gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

  • Nullsteuersatz für Photovoltaik

    Der Nullsteuersatz bedeutet, dass auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher auf oder nahe Wohngebäuden keine Umsatzsteuer anfällt. Er gilt seit 2023.

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