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BAFA-Einzelmaßnahmen

Auch: BEG EM, BAFA-Förderung, Einzelmaßnahmenförderung

BAFA-Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse aus der BEG für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Nicht jede Sanierung ist eine Komplettsanierung. Für einzelne Schritte an Gebäudehülle und Anlagentechnik gibt es deshalb die Einzelmaßnahmenförderung des BAFA.

Gefördert werden zum Beispiel

  • Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Lüftungsanlagen und weitere Anlagentechnik
  • Heizungsoptimierung, etwa der hydraulische Abgleich

Neue Heizungen fördert dagegen die KfW im Programm 458.

Fördersatz und Höchstbeträge

Der Zuschuss beträgt 15 Prozent. Förderfähig sind ohne Sanierungsfahrplan bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €. Mit iSFP verdoppeln sich die Höchstbeträge, und unter Bedingungen kommen fünf Prozentpunkte Bonus hinzu. Die Mindestinvestition liegt bei 300 €.

Rechenbeispiel

Neue Fenster für 24.000 € im Einfamilienhaus: 15 Prozent ergeben 3.600 € Zuschuss.

Praxistipp: Binden Sie vor dem Antrag eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten ein und beantragen Sie den Zuschuss vor Arbeitsbeginn. Für größere Vorhaben lässt er sich mit dem Ergänzungskredit kombinieren. Mehr unter Dämmung und Fenster.

Verwandte Begriffe

  • Individueller Sanierungsfahrplan

    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein geförderter Plan aus der Energieberatung, der zeigt, mit welchen Maßnahmen in welcher Reihenfolge ein Gebäude schrittweise saniert werden kann.

  • U-Wert

    Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen verloren geht. Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmung.

  • Ergänzungskredit KfW 358/359

    Der Ergänzungskredit der KfW (358/359) ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit, das Eigentümer zusätzlich zu einem BEG-Zuschuss für Heizung oder Einzelmaßnahmen nutzen können.

  • Energieeffizienz-Experte

    Energieeffizienz-Experten sind Fachleute, die in der Expertenliste des Bundes eingetragen sind. Nur sie dürfen geförderte Energieberatungen durchführen und viele Förderanträge bestätigen.

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