Einkommensbonus
Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Haushaltseinkommen. Er ist seit Juli 2026 gestaffelt und beträgt bis zu 40 Prozent.
Der Einkommensbonus ergänzt die Grundförderung der KfW-Heizungsförderung 458. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Bruttogehalt.
Staffel seit der Reform
- bis 30.000 €: 40 Prozent
- bis 40.000 €: 30 Prozent
- bis 50.000 €: 10 Prozent
Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gemindert.
Voraussetzungen
Den Bonus erhalten nur Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen. Das Einkommen weisen Sie mit Steuerbescheiden nach. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ist die Förderung grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt, bei sehr niedrigem Einkommen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Rechenbeispiel
Eine Familie mit einem Kind hat ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 48.000 €. Abzüglich 10.000 € Kinderminderung zählen 38.000 €. Damit gilt die Stufe bis 40.000 € und der Bonus beträgt 30 Prozent. Ersetzt die Familie eine alte Ölheizung, kämen mit 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus rechnerisch 76 Prozent zusammen. Ausgezahlt werden grundsätzlich höchstens 70 Prozent, bei 28.000 € förderfähigen Kosten also 19.600 €.
Praxistipp: Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide genau, bevor Sie den Antrag stellen. Eine erste Schätzung liefert der Heizungsförderungsrechner.
Verwandte Begriffe
KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung: Selbstnutzende Eigentümer erhalten 16 Prozent zusätzlich, wenn sie eine alte fossile Heizung ersetzen. Er sinkt ab 2027 schrittweise.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen.