KfW 458 Heizungsförderung
Auch: KfW 458, Heizungsförderung, Heizungstausch-Zuschuss
KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, etwa Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Neue fossile Heizungen werden nicht gefördert.
Zusammensetzung (Stand Oktober 2026)
- Grundförderung: 30 Prozent, auch für Vermieter
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen
- Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen
Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, bei sehr niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent.
Förderfähige Kosten
Für die erste Wohneinheit derzeit bis zu 28.000 €, für die zweite bis sechste je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Rechenbeispiel
Eine Selbstnutzerin mit 45.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen ersetzt ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe für 28.000 €. 30 + 16 + 10 Prozent ergeben 56 Prozent, also rund 15.680 € Zuschuss.
Praxistipp: Den Antrag stellen Sie im Portal „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten. Ihren Zuschuss schätzen Sie mit dem Heizungsförderungsrechner.
Verwandte Begriffe
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung: Selbstnutzende Eigentümer erhalten 16 Prozent zusätzlich, wenn sie eine alte fossile Heizung ersetzen. Er sinkt ab 2027 schrittweise.
Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Haushaltseinkommen. Er ist seit Juli 2026 gestaffelt und beträgt bis zu 40 Prozent.
Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein höheres Temperaturniveau hebt und damit Gebäude beheizt und Warmwasser bereitet.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen.