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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Auch: BEG, BEG EM, BEG WG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen.

Unter dem Dach der BEG bündelt der Bund Zuschüsse und Kredite für Wohn- und Nichtwohngebäude. Umgesetzt wird sie von KfW und BAFA.

Die wichtigsten Bausteine für Wohngebäude

  • Heizungsförderung (KfW 458): Zuschuss für klimafreundliche Heizungen, Grundförderung 30 Prozent, mit Boni höchstens 70 Prozent
  • Einzelmaßnahmen (BAFA): 15 Prozent Zuschuss für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung
  • Ergänzungskredit (KfW 358/359): zinsgünstiger Kredit zusätzlich zu einem Zuschuss
  • Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261): Kredit mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen

Was die Reform 2026 geändert hat

Seit dem 21. Juli 2026 wurden unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus gesenkt, der Einkommensbonus gestaffelt, der Effizienzbonus bei Wärmepumpen gestrichen und die Tilgungszuschüsse beim Effizienzhaus reduziert.

Grundregeln

  • Antrag vor Beginn der Arbeiten; ein Vertrag mit Förderbedingung ist vorher zulässig.
  • Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
  • Für dieselbe Maßnahme ist keine Kombination mit dem Steuerbonus nach § 35c möglich.
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Mittel sind begrenzt.

Praxistipp: Viele Angaben im Netz beziehen sich auf die alten Sätze. Den aktuellen Stand finden Sie unter Förderung im Überblick.

Verwandte Begriffe

  • KfW 458 Heizungsförderung

    KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • BAFA-Einzelmaßnahmen

    BAFA-Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse aus der BEG für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • KfW 261

    KfW 261 ist der Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus: bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe ausfällt.

  • Steuerbonus nach § 35c EStG

    Der Steuerbonus nach § 35c EStG senkt die Einkommensteuer um 20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungen im selbstgenutzten Eigenheim, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 € je Objekt.

  • Ergänzungskredit KfW 358/359

    Der Ergänzungskredit der KfW (358/359) ist ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € je Wohneinheit, das Eigentümer zusätzlich zu einem BEG-Zuschuss für Heizung oder Einzelmaßnahmen nutzen können.

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