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Klimageschwindigkeitsbonus

Auch: KGB, Geschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung: Selbstnutzende Eigentümer erhalten 16 Prozent zusätzlich, wenn sie eine alte fossile Heizung ersetzen. Er sinkt ab 2027 schrittweise.

Der Bonus soll Eigentümer motivieren, alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen früh gegen eine klimafreundliche Heizung zu tauschen. Er gehört zur KfW-Heizungsförderung 458 und wird zur Grundförderung von 30 Prozent addiert.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen selbst im Gebäude.
  • Eine alte fossile Heizung, etwa eine Öl- oder Gasheizung, wird ersetzt.
  • Die neue Heizung erfüllt die Förderbedingungen der BEG.

Vermieter erhalten den Bonus nicht.

Zeitplan

Mit der Reform vom 21. Juli 2026 wurde der Bonus auf 16 Prozent gesenkt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er jedes halbe Jahr um vier Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er.

Rechenbeispiel

Bei förderfähigen Kosten von 25.000 € bringt der Bonus derzeit 4.000 € zusätzlich. Sinkt er auf 12 Prozent, sind es noch 3.000 €.

Praxistipp: Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte den Antrag nicht unnötig aufschieben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Zusammen mit dem Einkommensbonus gilt die Obergrenze von 70 Prozent. Details unter Heizungsförderung.

Verwandte Begriffe

  • KfW 458 Heizungsförderung

    KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Einkommensbonus

    Der Einkommensbonus ist ein Zuschlag der KfW-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Haushaltseinkommen. Er ist seit Juli 2026 gestaffelt und beträgt bis zu 40 Prozent.

  • Wärmepumpe

    Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein höheres Temperaturniveau hebt und damit Gebäude beheizt und Warmwasser bereitet.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierung und klimafreundliche Heizungen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten reformierte Konditionen.

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