Instandsetzung
Auch: Reparatur, Schadensbeseitigung
Instandsetzung bezeichnet die Reparatur oder den Ersatz von Bauteilen, um einen bereits eingetretenen Schaden oder Mangel zu beheben und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Während die Instandhaltung vorbeugt, reagiert die Instandsetzung auf einen Schaden. Das Ziel ist, das Gebäude wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, ohne es wesentlich zu verbessern.
Beispiele
- Austausch einer defekten Heizungspumpe
- Ersatz gebrochener Dachziegel
- Erneuerung eines korrodierten Wasserrohrs nach einem Leitungswasserschaden
- Ausbesserung von Rissen im Putz
Abgrenzung zur Modernisierung
Die Grenze ist nicht immer scharf. Wird ein defektes altes Fenster durch ein modernes Fenster mit deutlich besserem Wärmeschutz ersetzt, liegt eine Instandsetzung mit Modernisierungsanteil vor. Für die Modernisierung gilt: Erst der Teil, der über den Ersatz gleichwertiger Bauteile hinausgeht, zählt als Verbesserung.
Bedeutung für Vermieter und Käufer
Vermieter tragen die Kosten für Instandsetzungen grundsätzlich selbst und können sie nicht auf die Miete umlegen. Steuerlich sind sie bei vermieteten Objekten meist als Erhaltungsaufwand absetzbar. Achtung: Wer kurz nach dem Kauf umfangreich saniert, muss die Kosten unter Umständen über die Abschreibung verteilen.
Für Käufer ist der Instandsetzungsstau ein wichtiger Preisfaktor. Er sollte in die Kaufpreisverhandlung einfließen.
Praxistipp: Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos und Datum, bevor Sie die Reparatur beauftragen. Das hilft bei Versicherung, Gewährleistung und Steuer.
Verwandte Begriffe
Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes erhalten, etwa Wartung, Inspektion und kleinere vorbeugende Arbeiten, bevor Schäden entstehen.
Eine Modernisierung verbessert ein Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus, etwa durch Dämmung, neue Heiztechnik oder mehr Komfort. Sie ist von der reinen Instandhaltung und Instandsetzung zu unterscheiden.
Ein Leitungswasserschaden entsteht, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Geräten austritt. Er ist einer der häufigsten Schäden an Wohngebäuden.
Gewährleistung am Bau bezeichnet die Pflicht des Bauunternehmers, Mängel an seiner Leistung nach der Abnahme zu beseitigen. Die Frist beträgt für Bauwerke nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B in der Regel vier Jahre.