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Instandhaltung

Auch: Wartung, Instandhaltungsmaßnahme

Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes erhalten, etwa Wartung, Inspektion und kleinere vorbeugende Arbeiten, bevor Schäden entstehen.

Instandhaltung ist die laufende Pflege einer Immobilie. Sie soll Verschleiß verlangsamen und größere Schäden verhindern. Typische Beispiele sind:

  • jährliche Wartung der Heizung
  • Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren
  • Nachstreichen von Holzfenstern und Fassadenteilen
  • Kontrolle von Silikonfugen im Bad
  • Prüfung von Rauchwarnmeldern

Abgrenzung

Im engeren Sinn geht es um Vorbeugung. Ist ein Schaden bereits eingetreten und wird behoben, spricht man von Instandsetzung. Im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht werden beide oft unter dem Begriff „Erhaltung“ zusammengefasst. Wer eine Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus vornimmt, betreibt Modernisierung.

Rücklagen bilden

Eigentümer sollten regelmäßig Geld für die Erhaltung zurücklegen. Eine verbreitete Faustformel ist die Peterssche Formel. Sie leitet die jährlichen Kosten aus den Herstellungskosten ab. Für Eigentumswohnungen bildet die Gemeinschaft eine Erhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum.

Rechenbeispiel

Wer für ein Einfamilienhaus mit 140 m² pauschal 1,50 € pro Quadratmeter und Monat zurücklegt, spart im Jahr rund 2.520 € an. Ob das reicht, hängt stark vom Alter und Zustand ab.

Praxistipp: Führen Sie ein Hausbuch mit Wartungsterminen und Rechnungen. Beim späteren Verkauf zeigt es Käufern, dass das Haus gepflegt wurde.

Verwandte Begriffe

  • Instandsetzung

    Instandsetzung bezeichnet die Reparatur oder den Ersatz von Bauteilen, um einen bereits eingetretenen Schaden oder Mangel zu beheben und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

  • Modernisierung

    Eine Modernisierung verbessert ein Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus, etwa durch Dämmung, neue Heiztechnik oder mehr Komfort. Sie ist von der reinen Instandhaltung und Instandsetzung zu unterscheiden.

  • Erhaltungsrücklage

    Die Erhaltungsrücklage ist das Sparkonto einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.

  • Handwerkerrechnung

    Eine Handwerkerrechnung weist die Leistungen eines Handwerksbetriebs aus. Für Arbeiten im selbst genutzten Haushalt können Sie einen Teil der Arbeitskosten von der Einkommensteuer abziehen.

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