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Vom Heizungsgesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was 2026 gilt

Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Was mit der 65-Prozent-Regel passiert ist, was die neue „Bio-Treppe“ bedeutet und welche Fristen zur Wärmeplanung gelten.

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Stand: 29. Oktober 2026. Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Es heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); erste Regeln gelten seit dem 29. Juli 2026.

Die wichtigsten Änderungen

  • Keine pauschale 65-Prozent-Pflicht mehr für neu eingebaute Heizungen.
  • „Bio-Treppe“ für neue Gas- und Ölheizungen: Sie müssen mit einem steigenden Anteil an Biobrennstoffen oder Wasserstoff betrieben werden – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
  • Weitere Details, etwa zu Quoten für Grüngas und Grünheizöl, sollen in einem eigenen Gesetz folgen.

Was das für die Förderung bedeutet

Die staatliche Förderung bleibt an erneuerbare Energien gebunden: Bezuschusst werden nur Heizungen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, verzichtet auf Förderung und muss die steigenden Bioanteile einplanen.

Kommunale Wärmeplanung

Städte und Gemeinden erstellen Wärmepläne, die zeigen, wo künftig Wärmenetze entstehen. Großstädte über 100.000 Einwohner mussten ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie eine neue Heizung planen – ein Wärmenetzanschluss kann die günstigere Lösung sein.

Bestehende Heizungen

Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Prüfen Sie aber, ob sich ein Tausch mit den aktuellen Boni der Heizungsförderung lohnt – der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2027 schrittweise.

Quellen

  • Bundesregierung, Gebäudemodernisierungsgesetz: gmodg.bund.de
  • Wärmeplanungsgesetz § 4: gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Als pauschale Pflicht für neue Heizungen nicht mehr. Für die Förderung müssen Heizungen aber weiterhin mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten.

Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, sie muss aber ab 2029 mit einem steigenden Anteil an Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Gefördert wird sie nicht.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Funktionierende Heizungen dürfen in der Regel weiterlaufen. Ein Austausch kann sich wegen der Förderung trotzdem lohnen.

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