Sanierung von der Steuer absetzen: der Steuerbonus nach § 35c
Bis zu 40.000 € Steuerermäßigung für energetische Sanierung im selbstgenutzten Eigenheim: Voraussetzungen, Verteilung über drei Jahre und das Verbot der Doppelförderung.
Stand: 29. Oktober 2026. Statt eines Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungen auch steuerlich geltend machen. Grundlage ist § 35c des Einkommensteuergesetzes.
So funktioniert der Steuerbonus
Die Steuerschuld sinkt um 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr. Insgesamt sind höchstens 40.000 € pro Objekt möglich – das entspricht Kosten von 200.000 €. Die Kosten einer energetischen Baubegleitung werden zu 50 % berücksichtigt.
Beispiel: Dachdämmung für 30.000 €: Steuerermäßigung 2.100 € + 2.100 € + 1.800 € = 6.000 €.
Voraussetzungen
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
- Sie bewohnen es ausschließlich selbst.
- Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
- Die Rechnung ist auf Deutsch, bezahlt wird per Überweisung.
Steuerbonus oder Zuschuss?
Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht: Der Steuerbonus ist ausgeschlossen, wenn Sie dafür einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit erhalten oder die Kosten als Handwerkerleistung (§ 35a) ansetzen. Vorteile des Steuerbonus: kein Antrag vor Baubeginn und keine Energieeffizienz-Experten nötig. Der Zuschuss bringt bei der Heizung durch die Boni oft mehr. Rechnen Sie beide Wege durch, im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen
- Einkommensteuergesetz § 35c: gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Wie viel kann ich nach § 35c von der Steuer absetzen?
20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € pro Objekt.
Gilt der Steuerbonus auch für Vermieter?
Nein, nur für Gebäude, die Sie ausschließlich selbst bewohnen.
Muss ich den Steuerbonus vorher beantragen?
Nein. Sie machen die Kosten mit der Bescheinigung des Fachunternehmens in der Einkommensteuererklärung geltend.
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