Baulast
Auch: Baulastenverzeichnis
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Baulasten entstehen meist, damit auf einem Nachbargrundstück gebaut werden kann. Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde. Sie wirken auch gegenüber späteren Eigentümern. Bayern führt kein Baulastenverzeichnis; dort werden vergleichbare Fälle über Dienstbarkeiten im Grundbuch geregelt.
Typische Baulasten:
- Abstandsflächenbaulast: Der Nachbar darf näher an die Grenze bauen, dafür muss auf Ihrem Grundstück eine Fläche frei bleiben.
- Zuwegungsbaulast: Ein Hinterliegergrundstück erhält über Ihr Grundstück Zugang zur Straße.
- Stellplatzbaulast: Notwendige Stellplätze eines anderen Gebäudes liegen auf Ihrem Grundstück.
- Vereinigungsbaulast: Mehrere Grundstücke gelten baurechtlich als eines.
Warum Baulasten wichtig sind
Eine Baulast kann Ihre Bebauungsmöglichkeiten einschränken und den Wert eines Grundstücks mindern. Sie verschafft dem Begünstigten allerdings kein privates Nutzungsrecht. Dafür ist zusätzlich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch üblich.
Praxistipp: Fragen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks oder Hauses bei der Bauaufsichtsbehörde nach einem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Viele Käufer übersehen das, weil der Notar nur das Grundbuch prüft. Eine Löschung ist nur mit Zustimmung der Behörde möglich.
Verwandte Begriffe
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf eingetragen sind.
Der Verkehrswert ist der Preis, der für eine Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach ihren Eigenschaften und ihrer Lage zu erzielen wäre.
Der Bebauungsplan ist eine von der Gemeinde beschlossene Satzung, die rechtsverbindlich festlegt, wie Grundstücke in einem Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen.