Baugenehmigung
Auch: Baubescheid, Bauerlaubnis, Bauantrag
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen. Sie wird nach Prüfung eines Bauantrags von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.
Ob ein Vorhaben genehmigt werden muss, regelt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich brauchen Neubauten, Anbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen eine Genehmigung. Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Größe sind oft verfahrensfrei. Die Grenzen unterscheiden sich von Land zu Land.
Verfahrensarten
- Reguläres Verfahren: umfassende Prüfung, etwa bei größeren oder besonderen Bauten.
- Vereinfachtes Verfahren: Die Behörde prüft nur bestimmte Punkte, vor allem das Planungsrecht.
- Genehmigungsfreistellung: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann ein Wohnhaus unter Umständen ohne Genehmigung gebaut werden, wenn es alle Festsetzungen einhält. Die Unterlagen werden trotzdem eingereicht.
Unterlagen
Den Bauantrag stellt in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser, meist ein Architekt. Dazu gehören Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen zu Fläche und Rauminhalt sowie Nachweise zu Statik und Wärmeschutz.
Gültigkeit
Eine Baugenehmigung ist befristet. Wird innerhalb der Frist nicht mit dem Bau begonnen, erlischt sie. Eine Verlängerung kann beantragt werden. Die genaue Dauer legt das Landesrecht fest.
Praxistipp: Wer unsicher ist, ob ein Vorhaben überhaupt zulässig ist, kann vorab eine Bauvoranfrage stellen. Das spart Planungskosten, falls die Antwort negativ ausfällt.
Verwandte Begriffe
Mit einer Bauvoranfrage lassen Sie einzelne Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben vorab von der Bauaufsichtsbehörde klären. Die Antwort, der Bauvorbescheid, ist für eine bestimmte Zeit verbindlich.
Der Bebauungsplan ist eine von der Gemeinde beschlossene Satzung, die rechtsverbindlich festlegt, wie Grundstücke in einem Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen.
Ein Architekt plant Gebäude, erstellt die Bauvorlagen für die Genehmigung und überwacht auf Wunsch die Ausführung. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und setzt die Eintragung in die Architektenkammer voraus.
Abstandsflächen sind Flächen vor den Außenwänden eines Gebäudes, die von Bebauung freigehalten werden müssen. Sie sichern Belichtung, Belüftung, Brandschutz und den Wohnfrieden zwischen Nachbarn.
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie hat erhebliche rechtliche Folgen, etwa für Gewährleistung, Beweislast und Zahlungen.