Zum Inhalt springen
  • Inserieren und Suchen für 0 €

Bebauungsplan

Auch: B-Plan, Bauleitplan

Der Bebauungsplan ist eine von der Gemeinde beschlossene Satzung, die rechtsverbindlich festlegt, wie Grundstücke in einem Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen.

Gemeinden steuern ihre städtebauliche Entwicklung über die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch. Der Flächennutzungsplan gibt die grobe Richtung für das ganze Gemeindegebiet vor. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Planung für einzelne Gebiete und ist für jeden verbindlich.

Typische Festsetzungen

  • Art der Nutzung: zum Beispiel reines oder allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet
  • Maß der Nutzung: etwa Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe
  • Bauweise: offen oder geschlossen, Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus
  • Überbaubare Fläche: über Baulinien und Baugrenzen
  • Gestaltung: Dachform, Dachneigung, Firstrichtung, teils Materialien und Farben

Ohne Bebauungsplan

Gibt es keinen Bebauungsplan, kommt es darauf an, wo das Grundstück liegt. Im Innenbereich muss sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Außenbereich ist Bauen nur ausnahmsweise erlaubt, etwa für die Landwirtschaft.

Wo Sie ihn finden

Bebauungspläne liegen beim Bau- oder Planungsamt aus. Viele Gemeinden stellen sie inzwischen online in einem Geoportal bereit.

Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks oder eines Hauses mit Ausbauplänen den Bebauungsplan. Er entscheidet, ob ein Anbau, eine Aufstockung oder ein zweites Haus überhaupt möglich ist, und beeinflusst damit den Wert, siehe Immobilienwert ermitteln.

Verwandte Begriffe

  • Grundflächenzahl (GRZ)

    Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

  • Geschossflächenzahl (GFZ)

    Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Eine GFZ von 0,8 erlaubt bei 500 m² Grundstück 400 m² Geschossfläche.

  • Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen. Sie wird nach Prüfung eines Bauantrags von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

  • Bauvoranfrage

    Mit einer Bauvoranfrage lassen Sie einzelne Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben vorab von der Bauaufsichtsbehörde klären. Die Antwort, der Bauvorbescheid, ist für eine bestimmte Zeit verbindlich.

  • Abstandsflächen

    Abstandsflächen sind Flächen vor den Außenwänden eines Gebäudes, die von Bebauung freigehalten werden müssen. Sie sichern Belichtung, Belüftung, Brandschutz und den Wohnfrieden zwischen Nachbarn.

Teilen