Grundflächenzahl (GRZ)
Auch: GRZ
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Die GRZ ist in der Baunutzungsverordnung geregelt und wird meist im Bebauungsplan festgesetzt. Sie bestimmt, wie dicht ein Gebiet bebaut werden kann, und schützt Freiflächen, Gärten und Versickerungsflächen.
Rechenbeispiel
Ein Grundstück ist 600 m² groß, die GRZ beträgt 0,3.
600 m² × 0,3 = 180 m² zulässige Grundfläche
Auf diesen 180 m² darf das Hauptgebäude stehen, gemessen an seiner Außenkante. Terrassen, die mit dem Haus verbunden sind, und Balkone können je nach Ausführung mitzählen.
Nebenanlagen und Überschreitung
Garagen, Carports, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen wie Gartenhäuser werden gesondert betrachtet. Mit ihnen darf die zulässige Grundfläche in der Regel um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. Im Beispiel wären also mit Garage und Zufahrt insgesamt bis zu 270 m² Versiegelung möglich. Der Bebauungsplan kann abweichende Regeln treffen.
Abgrenzung
Die GRZ sagt nichts über die Zahl der Geschosse. Dafür gibt es die Geschossflächenzahl und Vorgaben zu Vollgeschossen oder Gebäudehöhe.
Praxistipp: Bevor Sie einen Anbau, einen Wintergarten oder eine größere Terrasse planen, rechnen Sie nach, wie viel der zulässigen Grundfläche bereits genutzt ist. Das Bauamt gibt dazu Auskunft.
Verwandte Begriffe
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Eine GFZ von 0,8 erlaubt bei 500 m² Grundstück 400 m² Geschossfläche.
Der Bebauungsplan ist eine von der Gemeinde beschlossene Satzung, die rechtsverbindlich festlegt, wie Grundstücke in einem Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen.
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen. Sie wird nach Prüfung eines Bauantrags von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro je Quadratmeter für eine Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen.