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CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Auch: CO2KostAufG, CO₂-Kostenaufteilung, Stufenmodell CO2-Kosten

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz regelt seit 2023, wie Vermieter und Mieter die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser teilen. Je schlechter das Gebäude, desto höher der Anteil des Vermieters.

Mieter können ihren Verbrauch beeinflussen, Vermieter dagegen den energetischen Zustand des Hauses. Deshalb werden die Kosten aus dem CO2-Preis seit dem 1. Januar 2023 aufgeteilt.

Stufenmodell für Wohngebäude

Maßgeblich ist der jährliche CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Gesetz sieht zehn Stufen vor:

  • unter 12 kg CO2 je m² und Jahr: Mieter trägt alles, Vermieter 0 Prozent
  • dazwischen steigt der Vermieteranteil schrittweise an
  • ab 52 kg CO2 je m² und Jahr: Vermieter trägt 95 Prozent, Mieter 5 Prozent

Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine hälftige Teilung.

Wie die Abrechnung funktioniert

Die Brennstoffrechnung weist die CO2-Kosten und Emissionen aus. Der Vermieter berechnet daraus die Stufe und weist die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung aus. Bei Mietern mit eigener Gasetagenheizung müssen sie den Vermieteranteil selbst geltend machen.

Beispiel

Ein unsaniertes Mehrfamilienhaus liegt in einer hohen Stufe. Für eine Wohnung fallen 300 € CO2-Kosten an. Der Vermieter trägt davon den Großteil.

Praxistipp: Für Vermieter ist das ein Anreiz zur Sanierung: Jede verbesserte Stufe senkt den eigenen Anteil. Wie sich Investitionen rechnen, prüfen Sie mit dem Mietrenditerechner.

Verwandte Begriffe

  • CO2-Preis

    Der CO2-Preis ist eine Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid beim Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Er verteuert fossiles Heizen schrittweise.

  • Betriebskosten

    Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

  • Wohnfläche

    Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Berechnet wird sie meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

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