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Wohnfläche

Auch: WoFlV, Wohnflächenverordnung

Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Berechnet wird sie meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kennzahlen für Kaufpreis, Miete und Betriebskosten. Für ihre Berechnung gibt es mehrere Verfahren. Am verbreitetsten ist die Wohnflächenverordnung, die seit 2004 gilt. Sie ist für preisgebundenen Wohnraum vorgeschrieben und wird auch im freien Markt häufig angewendet. Daneben ist die Berechnung nach DIN 277 verbreitet, die oft zu höheren Werten führt.

Regeln der Wohnflächenverordnung

  • Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zählen voll.
  • Flächen mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern zählen zur Hälfte.
  • Flächen unter einem Meter Höhe zählen nicht.
  • Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel, höchstens mit der Hälfte angerechnet.
  • Keller, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.

Beispiel: Ein Dachzimmer hat 16 Quadratmeter Grundfläche, davon liegen 4 Quadratmeter unter Schrägen mit 1,50 Metern Höhe. Angerechnet werden 12 plus 2, also 14 Quadratmeter.

Abweichungen im Mietvertrag

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nach unten von der vereinbarten ab, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel vor. Der Mieter kann dann die Miete mindern.

Praxistipp: Fragen Sie nach, nach welchem Verfahren die Fläche berechnet wurde. Nur so sind Angebote vergleichbar.

Verwandte Begriffe

  • Nutzfläche

    Die Nutzfläche ist der Teil der Grundfläche eines Gebäudes, der seiner eigentlichen Nutzung dient. Bei Wohngebäuden zählen dazu auch Keller, Abstellräume und Dachböden.

  • Grundfläche

    Die Grundfläche ist die Fläche eines Raums oder Gebäudes in der Draufsicht. Nach DIN 277 unterscheidet man vor allem Brutto-Grundfläche und Netto-Raumfläche.

  • Exposé

    Ein Exposé ist die ausführliche Beschreibung einer Immobilie für Interessenten. Es enthält Fotos, Grundrisse, Lage, Ausstattung, Preis und Pflichtangaben zum Energieausweis.

  • Kaltmiete

    Die Kaltmiete ist die Miete für die reine Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten. Meist ist damit die Nettokaltmiete gemeint, also ohne Betriebs- und Heizkosten.

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