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Betriebskosten

Auch: Nebenkosten, Mietnebenkosten, zweite Miete

Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

Umgangssprachlich spricht man von Nebenkosten. Rechtlich maßgeblich ist der Begriff Betriebskosten nach § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Umlagefähig sind nur Kosten, die im Mietvertrag vereinbart sind.

Typische umlagefähige Betriebskosten:

  • Grundsteuer
  • Wasser und Abwasser
  • Heizung und Warmwasser
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Hausreinigung, Gartenpflege und Hausmeister
  • Gebäudeversicherung
  • Allgemeinstrom und Aufzug

Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung, Bankgebühren und die Erhaltungsrücklage einer WEG. Seit Juli 2024 dürfen auch die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr als Betriebskosten umgelegt werden.

Abrechnung

Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Rechnet er später ab, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Der Mieter hat ab Zugang der Abrechnung ebenfalls zwölf Monate Zeit für Einwendungen. Er darf die Belege einsehen.

Praxistipp: Prüfen Sie jede Abrechnung auf Zeitraum, Verteilerschlüssel und nicht umlagefähige Positionen. Als Vermieter finden Sie unter Vermieten weitere Hinweise.

Verwandte Begriffe

  • Warmmiete

    Die Warmmiete ist die Gesamtmiete, die ein Mieter monatlich zahlt. Sie setzt sich aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten einschließlich Warmwasser zusammen.

  • Kaltmiete

    Die Kaltmiete ist die Miete für die reine Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten. Meist ist damit die Nettokaltmiete gemeint, also ohne Betriebs- und Heizkosten.

  • Hausgeld

    Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Damit werden laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage finanziert.

  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundbesitz, die an die Gemeinde gezahlt wird. Seit 1. Januar 2025 wird sie nach neuen Regeln berechnet.

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