Zum Inhalt springen
  • Inserieren und Suchen für 0 €

CO2-Preis

Auch: CO₂-Preis, CO2-Abgabe, BEHG, Brennstoffemissionshandel

Der CO2-Preis ist eine Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid beim Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Er verteuert fossiles Heizen schrittweise.

In Deutschland gilt seit 2021 ein nationaler Emissionshandel für Brennstoffe in Gebäuden und Verkehr, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz. Unternehmen, die Heizöl, Gas oder Benzin in Verkehr bringen, müssen für jede Tonne CO2 Zertifikate erwerben. Diese Kosten geben sie an die Verbraucher weiter.

Preisentwicklung

Der Preis ist von zunächst festen Sätzen in einen Preiskorridor übergegangen; 2026 liegt er zwischen 55 und 65 € je Tonne. Auf europäischer Ebene ist ein eigener Emissionshandel für Gebäude und Verkehr geplant, der den nationalen Preis ablösen soll. Viele Fachleute erwarten langfristig steigende Preise.

Rechenbeispiel

Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen grob 0,2 kg CO2 je Kilowattstunde. Ein Haushalt mit 20.000 kWh Gasverbrauch verursacht damit rund 4 Tonnen CO2. Bei 55 € je Tonne entspricht das etwa 220 € im Jahr, zuzüglich Umsatzsteuer.

Wer zahlt bei Mietwohnungen?

Die Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Praxistipp: Beziehen Sie den CO2-Preis in jede Heizungsentscheidung ein. Über 20 Jahre Laufzeit kann er einen großen Teil der Betriebskosten einer fossilen Heizung ausmachen. Die Förderung für Alternativen zeigt der Heizungsförderungsrechner.

Verwandte Begriffe

  • CO2-Kostenaufteilungsgesetz

    Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz regelt seit 2023, wie Vermieter und Mieter die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser teilen. Je schlechter das Gebäude, desto höher der Anteil des Vermieters.

  • Bio-Treppe

    Die Bio-Treppe ist eine Regel des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen.

  • Wärmepumpe

    Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein höheres Temperaturniveau hebt und damit Gebäude beheizt und Warmwasser bereitet.

  • Betriebskosten

    Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

Teilen