Energieausweis
Auch: Energiepass
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorzulegen.
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung und Warmwasser braucht. Herzstück ist eine farbige Skala von Grün bis Rot, bei Wohngebäuden ergänzt durch die Effizienzklasse von A+ bis H.
Es gibt zwei Varianten:
- den Bedarfsausweis, der den Energiebedarf aus Bausubstanz und Anlagentechnik berechnet,
- den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlich abgerechneten Verbräuchen beruht.
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Ausweis vorlegen und ihn nach Vertragsschluss übergeben. Liegt der Ausweis schon bei der Anzeige vor, gehören bestimmte Kennwerte ins Inserat. Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler und sehr kleine Gebäude.
Mehr als eine Pflicht
Der Ausweis enthält Modernisierungsempfehlungen. Sie sind kein vollständiges Sanierungskonzept, geben aber erste Hinweise, wo sich Investitionen lohnen. Für eine fundierte Planung ist eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan sinnvoller.
Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Inserieren das Ausstellungsdatum. Ein abgelaufener Ausweis gilt als nicht vorhanden. Alles zu Arten, Kosten und Ausstellung finden Sie unter Energieausweis.
Verwandte Begriffe
Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch aus Dämmung, Fenstern und Heiztechnik ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre beruht.
Die Energieeffizienzklasse ordnet ein Wohngebäude im Energieausweis anhand seines Endenergiekennwerts auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein.
Pflichtangaben im Immobilieninserat
Liegt ein Energieausweis vor, müssen Immobilienanzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmte Energiekennwerte enthalten – etwa Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.