Energieberatung
Auch: Energieberatung für Wohngebäude, EBW, Vor-Ort-Beratung
Eine Energieberatung analysiert ein Gebäude energetisch und zeigt, mit welchen Maßnahmen sich Energiebedarf und Kosten senken lassen. Für Wohngebäude fördert das BAFA sie mit 50 Prozent des Honorars.
Bei einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude nimmt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte das Haus vor Ort auf: Gebäudehülle, Fenster, Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Lüftung. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan.
Förderung
Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung kommen bis zu 250 € hinzu. Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt; das Honorar zahlen Sie zunächst vollständig.
Ablauf
- Beratung aus der Energieeffizienz-Expertenliste auswählen.
- Antrag beim BAFA stellen, bevor der Beratungsvertrag ohne Förderbedingung geschlossen wird. Die Beratung kann das mit Vollmacht übernehmen.
- Vor-Ort-Termin, Auswertung und Übergabe des Fahrplans.
Was die Beratung bringt
Sie zeigt die sinnvolle Reihenfolge: Oft lohnt es sich, zuerst die Hülle zu verbessern, damit eine kleinere Heizung genügt. Zudem erhöht der Fahrplan bei Einzelmaßnahmen die förderfähigen Kosten.
Praxistipp: Bereiten Sie Baupläne, Heizkostenabrechnungen und Unterlagen zu früheren Sanierungen vor. Mehr zu Kosten und Antrag lesen Sie unter Energieberatung und Sanierungsfahrplan.
Verwandte Begriffe
Energieeffizienz-Experten sind Fachleute, die in der Expertenliste des Bundes eingetragen sind. Nur sie dürfen geförderte Energieberatungen durchführen und viele Förderanträge bestätigen.
Individueller Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein geförderter Plan aus der Energieberatung, der zeigt, mit welchen Maßnahmen in welcher Reihenfolge ein Gebäude schrittweise saniert werden kann.
BAFA-Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse aus der BEG für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch aus Dämmung, Fenstern und Heiztechnik ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.