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Pflichtangaben im Immobilieninserat

Auch: Energieangaben in der Anzeige, Pflichtangaben Energieausweis

Liegt ein Energieausweis vor, müssen Immobilienanzeigen zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmte Energiekennwerte enthalten – etwa Ausweisart, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.

Wer eine Immobilie in kommerziellen Medien anbietet, also auch auf Immobilienportalen, muss die wichtigsten Daten aus dem Energieausweis nennen. Das gilt für Makler ebenso wie für private Eigentümer.

Diese Angaben gehören in die Anzeige

  • Art des Ausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a)
  • wesentlicher Energieträger der Heizung, etwa Gas, Öl, Strom oder Fernwärme
  • bei Wohngebäuden das Baujahr laut Ausweis
  • bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse, sofern der Ausweis sie enthält

Was bei Fehlern droht

Fehlende Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können ein Bußgeld nach sich ziehen. Zudem mahnen Verbraucherverbände unvollständige Anzeigen regelmäßig ab.

Wenn noch kein Ausweis vorliegt

Dann entfallen die Angaben in der Anzeige. Spätestens zur Besichtigung müssen Sie den Ausweis aber vorlegen, sofern keine Ausnahme greift.

Praxistipp: Übertragen Sie die Werte direkt aus dem Ausweis und runden Sie nicht eigenmächtig. Einen Überblick mit Beispielen bietet der Ratgeber Energieausweis: Pflichtangaben im Inserat. Auf immobilien-portal.net fragt das Formular beim Inserieren alle Pflichtwerte ab.

Verwandte Begriffe

  • Energieausweis

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorzulegen.

  • Energieeffizienzklasse

    Die Energieeffizienzklasse ordnet ein Wohngebäude im Energieausweis anhand seines Endenergiekennwerts auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein.

  • Endenergie

    Endenergie ist die Energiemenge, die tatsächlich am Gebäude ankommt und eingekauft wird – etwa Gas, Heizöl, Strom oder Fernwärme – um Heizung und Warmwasser zu versorgen.

  • Verbrauchsausweis

    Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre beruht.

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