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Verbrauchsausweis

Auch: Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre beruht.

Grundlage des Verbrauchsausweises sind die Abrechnungen von Heizung und Warmwasser aus mindestens drei zusammenhängenden Jahren. Die Werte werden witterungsbereinigt, damit ein besonders kalter oder milder Winter das Ergebnis nicht verzerrt. Leerstand wird rechnerisch berücksichtigt.

Vor- und Nachteile

  • Günstig und schnell: Eine Begehung ist meist nicht nötig, die Verbrauchsdaten genügen.
  • Abhängig vom Verhalten: Haben die Bewohner sparsam geheizt, wirkt das Haus effizienter, als es baulich ist. Bei großzügigem Heizen ist es umgekehrt.
  • Weniger aussagekräftig für Sanierungen: Der Ausweis sagt wenig darüber, wo genau Energie verloren geht.

Wann ist er zulässig?

Bei vielen Mehrfamilienhäusern und bei jüngeren oder bereits modernisierten Gebäuden dürfen Eigentümer zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Für bestimmte ältere, kaum sanierte Häuser mit wenigen Wohneinheiten reicht der Verbrauchsausweis dagegen nicht.

Beispiel

Ein Mehrfamilienhaus mit 600 m² Fläche verbraucht im Schnitt 72.000 kWh im Jahr. Daraus ergibt sich ein Endenergieverbrauch von rund 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr, was der Effizienzklasse D entspricht.

Praxistipp: Halten Sie Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre griffbereit. Ohne lückenlose Daten lässt sich kein Verbrauchsausweis ausstellen.

Verwandte Begriffe

  • Energieausweis

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorzulegen.

  • Bedarfsausweis

    Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis, der den Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch aus Dämmung, Fenstern und Heiztechnik ermittelt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

  • Endenergie

    Endenergie ist die Energiemenge, die tatsächlich am Gebäude ankommt und eingekauft wird – etwa Gas, Heizöl, Strom oder Fernwärme – um Heizung und Warmwasser zu versorgen.

  • Betriebskosten

    Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

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