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Energieeffizienz-Experte

Auch: Energieeffizienz-Expertin, Energieberater, EEE, Energieeffizienz-Expertenliste

Energieeffizienz-Experten sind Fachleute, die in der Expertenliste des Bundes eingetragen sind. Nur sie dürfen geförderte Energieberatungen durchführen und viele Förderanträge bestätigen.

Der Begriff „Energieberater“ ist nicht geschützt. Für die Bundesförderung zählt deshalb der Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Dort sind zum Beispiel Architektinnen, Ingenieure, Handwerksmeister oder Schornsteinfeger gelistet, die eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben und sich regelmäßig fortbilden.

Aufgaben

Bei der Heizungsförderung kann die Bestätigung zum Antrag alternativ auch der ausführende Fachbetrieb erstellen.

So finden Sie Fachleute

Die Expertenliste ist online nach Postleitzahl und Leistung durchsuchbar. Achten Sie darauf, dass die Person für die gewünschte Kategorie gelistet ist, also etwa für Wohngebäude und das jeweilige Förderprogramm.

Praxistipp: Fragen Sie nach Referenzen aus ähnlichen Gebäuden und klären Sie vorab, welche Leistungen das Angebot umfasst. Unabhängigkeit ist ein Qualitätsmerkmal: Wer gleichzeitig Produkte verkauft, sollte das offenlegen.

Verwandte Begriffe

  • Energieberatung

    Eine Energieberatung analysiert ein Gebäude energetisch und zeigt, mit welchen Maßnahmen sich Energiebedarf und Kosten senken lassen. Für Wohngebäude fördert das BAFA sie mit 50 Prozent des Honorars.

  • Individueller Sanierungsfahrplan

    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein geförderter Plan aus der Energieberatung, der zeigt, mit welchen Maßnahmen in welcher Reihenfolge ein Gebäude schrittweise saniert werden kann.

  • BAFA-Einzelmaßnahmen

    BAFA-Einzelmaßnahmen sind Zuschüsse aus der BEG für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftung oder Heizungsoptimierung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • KfW 261

    KfW 261 ist der Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus: bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe ausfällt.

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