Forward-Darlehen
Auch: Forwarddarlehen, Zinssicherungsdarlehen
Ein Forward-Darlehen sichert schon heute den Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in einigen Jahren beginnt. Dafür verlangen Banken einen Zinsaufschlag.
Mit einem Forward-Darlehen schließen Sie den Vertrag für Ihre Anschlussfinanzierung im Voraus ab. Ausgezahlt wird das Geld erst zum Ende der laufenden Zinsbindung. Die Vorlaufzeit beträgt je nach Anbieter bis zu etwa fünf Jahre.
Für die Zinssicherung berechnen Banken einen Aufschlag auf den aktuellen Zins. Er steigt mit der Länge der Vorlaufzeit. Der Aufschlag ist eine Art Versicherungsprämie gegen steigende Zinsen.
Vor- und Nachteile
- Vorteil: Planungssicherheit, die künftige Rate steht fest
- Vorteil: Schutz vor einem deutlichen Zinsanstieg
- Nachteil: Sinken die Zinsen, profitieren Sie nicht davon
- Nachteil: Der Vertrag ist bindend, die Abnahme ist Pflicht
Wer das Darlehen später nicht abnimmt, muss mit einer Nichtabnahmeentschädigung rechnen.
Beispiel
Ihre Zinsbindung endet in drei Jahren, die Restschuld beträgt dann 180.000 Euro. Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen einen festen Zins für diesen Betrag. Steigen die Zinsen bis dahin stärker als der Aufschlag, haben Sie gewonnen.
Praxistipp
Ein Forward-Darlehen lohnt sich vor allem, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen und eine hohe Restschuld haben. Vergleichen Sie die Aufschläge mehrerer Anbieter, denn sie unterscheiden sich deutlich.
Verwandte Begriffe
Eine Anschlussfinanzierung löst ein Baudarlehen ab, dessen Zinsbindung endet. Sie finanziert die verbleibende Restschuld zu neuen Konditionen weiter.
Die Prolongation ist die Verlängerung eines Baudarlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung. Zins und Tilgung werden dabei neu vereinbart.
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist. Üblich sind bei Baukrediten 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
Die Restschuld ist der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist. Besonders wichtig ist sie am Ende der Zinsbindung.