Anschlussfinanzierung
Auch: Umschuldung, Folgefinanzierung
Eine Anschlussfinanzierung löst ein Baudarlehen ab, dessen Zinsbindung endet. Sie finanziert die verbleibende Restschuld zu neuen Konditionen weiter.
Endet die Zinsbindung, haben Sie drei Möglichkeiten. Sie bleiben bei Ihrer Bank und vereinbaren neue Konditionen, die sogenannte Prolongation. Sie wechseln zu einem anderen Kreditgeber, das ist die Umschuldung. Oder Sie sichern sich schon Jahre vorher einen Zinssatz mit einem Forward-Darlehen.
Bei einem Wechsel übernimmt die neue Bank die vorhandene Grundschuld. Dafür ist eine Abtretung nötig, die Notar- und Grundbuchkosten verursacht. Diese Kosten sind meist überschaubar und lohnen sich oft schon bei kleinen Zinsunterschieden.
Zeitplan
- Bis etwa fünf Jahre vorher: Forward-Darlehen möglich
- Einige Monate vorher: Angebote vergleichen, Unterlagen sammeln
- Kurz vor Ablauf: Unterschrift und Abstimmung mit der bisherigen Bank
Beispiel
Restschuld 200.000 Euro. Ihre Bank bietet 4,0 Prozent, ein anderer Anbieter 3,6 Prozent. Der Unterschied beträgt im ersten Jahr rund 800 Euro Zinsen. Über zehn Jahre summiert sich das auf mehrere Tausend Euro, abzüglich der einmaligen Wechselkosten.
Praxistipp
Warten Sie nicht auf das Angebot Ihrer Bank. Vergleichen Sie rechtzeitig selbst. Die monatliche Belastung für verschiedene Zinsszenarien können Sie im Baufinanzierungsrechner durchspielen.
Verwandte Begriffe
Die Prolongation ist die Verlängerung eines Baudarlehens bei der bisherigen Bank nach Ablauf der Zinsbindung. Zins und Tilgung werden dabei neu vereinbart.
Ein Forward-Darlehen sichert schon heute den Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung, die erst in einigen Jahren beginnt. Dafür verlangen Banken einen Zinsaufschlag.
Die Restschuld ist der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt ist. Besonders wichtig ist sie am Ende der Zinsbindung.
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist. Üblich sind bei Baukrediten 5, 10, 15 oder 20 Jahre.
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Bank als Sicherheit für ein Darlehen.