Kommunale Wärmeplanung
Auch: Wärmeplan, Wärmeplanungsgesetz, WPG
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Plan der Stadt oder Gemeinde, der zeigt, wie die Wärmeversorgung vor Ort klimaneutral werden soll – insbesondere, wo Wärmenetze entstehen oder ausgebaut werden.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen alle Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Er analysiert den heutigen Wärmebedarf, die vorhandenen Netze und mögliche erneuerbare Quellen. Daraus entsteht eine Einteilung in Gebiete, etwa für Wärmenetze, Wasserstoffnetze oder dezentrale Versorgung mit eigener Heizung.
Fristen
- Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern: bis 30. Juni 2026
- alle übrigen Gemeinden: bis 30. Juni 2028
Viele Kommunen haben ihre Pläne bereits veröffentlicht, oft online mit Kartenansicht.
Was das für Eigentümer bedeutet
Ein Wärmeplan ist eine strategische Planung. Er verpflichtet Sie nicht unmittelbar zum Anschluss und garantiert auch nicht, dass ein Netz tatsächlich gebaut wird. Er hilft aber bei der Entscheidung: Liegt Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet, kann sich Fernwärme lohnen. Liegt es in einem Gebiet für dezentrale Versorgung, ist meist eine Wärmepumpe die naheliegende Wahl.
Praxistipp: Suchen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde nach dem Wärmeplan, bevor Sie eine neue Heizung bestellen. Fragen Sie beim Netzbetreiber nach einem realistischen Zeitplan. Hintergründe erläutert die Seite Gebäudemodernisierungsgesetz.
Verwandte Begriffe
Fernwärme ist Wärme, die zentral in Heizkraftwerken, Großwärmepumpen oder aus Abwärme erzeugt und über ein Rohrnetz zu Gebäuden geleitet wird. Im Haus ersetzt eine Übergabestation die eigene Heizung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit Juli 2026 der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und regelt energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen.
Eine Wärmepumpe ist eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein höheres Temperaturniveau hebt und damit Gebäude beheizt und Warmwasser bereitet.
Die Bio-Treppe ist eine Regel des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen.