Gebäudemodernisierungsgesetz
Auch: GModG, Gebäudeenergiegesetz, GEG, Heizungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit Juli 2026 der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und regelt energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen.
Im Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat die Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Das Gesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz, erste Regeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Es regelt unter anderem Anforderungen an Neubauten, Sanierungen, Heizungen und Energieausweise.
Die wichtigsten Änderungen
- Keine pauschale 65-Prozent-Pflicht mehr: Neue Heizungen müssen nicht mehr generell zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bio-Treppe: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen schrittweise steigende Anteile an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen, beginnend 2029.
- Weitere Einzelheiten, etwa zu Quoten für grüne Brennstoffe, sollen in einem eigenen Gesetz folgen.
Was gleich bleibt
Funktionierende Heizungen dürfen in der Regel weiterlaufen. Die staatliche Förderung bleibt an erneuerbare Energien gebunden: Zuschüsse gibt es nur für Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent erneuerbar arbeiten.
Verbindung zur Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, wo Wärmenetze entstehen sollen. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Heizungsentscheidung.
Praxistipp: Viele Texte im Netz beziehen sich noch auf das alte GEG. Prüfen Sie deshalb stets das Datum einer Information. Einen aktuellen Überblick gibt die Seite Gebäudemodernisierungsgesetz.
Verwandte Begriffe
Die Bio-Treppe ist eine Regel des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Plan der Stadt oder Gemeinde, der zeigt, wie die Wärmeversorgung vor Ort klimaneutral werden soll – insbesondere, wo Wärmenetze entstehen oder ausgebaut werden.
KfW 458 ist der Zuschuss der KfW für klimafreundliche Heizungen in bestehenden Wohngebäuden: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorzulegen.