Maklerprovision
Auch: Courtage, Provision, Maklergebühr
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar des Maklers für eine erfolgreiche Vermittlung. Sie wird meist als Prozentsatz vom Kaufpreis berechnet.
Die Provision wird erst fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag tatsächlich wirksam abgeschlossen ist. Ihre Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und grundsätzlich verhandelbar. Beim Kauf ist regional unterschiedlich eine Gesamtprovision von grob sechs bis sieben Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer verbreitet.
Teilung beim Kauf
Seit Dezember 2020 gelten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher besondere Regeln (§§ 656a bis 656d BGB):
- Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler, zahlen beide den gleichen Anteil.
- Hat nur der Verkäufer beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben.
- Der Käufer muss seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat.
Rechenbeispiel: Bei 400.000 Euro Kaufpreis und 7,14 Prozent Gesamtprovision fallen 28.560 Euro an. Bei hälftiger Teilung trägt jede Seite 14.280 Euro.
Provision bei Vermietung
Bei Mietwohnungen zahlt nach dem Bestellerprinzip derjenige, der den Makler beauftragt hat. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Die Provision ist dort auf höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt.
Die Käuferprovision zählt zu den Kaufnebenkosten. Mit dem Kaufnebenkostenrechner sehen Sie, wie stark sie Ihr Budget beeinflusst.
Verwandte Begriffe
Ein Immobilienmakler vermittelt Kauf- oder Mietverträge über Immobilien oder weist Gelegenheiten dazu nach. Er erhält dafür eine erfolgsabhängige Provision.
Das Bestellerprinzip besagt, dass bei der Vermittlung von Mietwohnungen derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat – meist der Vermieter.
Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest, er liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.