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Grunderwerbsteuer

Auch: GrESt

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest, er liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten der Kaufnebenkosten. Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz, die Höhe des Satzes bestimmen die Länder. Bayern erhebt mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz. In mehreren Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, sind es 6,5 Prozent.

Ablauf

Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt. Sie erhalten einen Steuerbescheid und müssen in der Regel innerhalb eines Monats zahlen. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne sie wird der Eigentumswechsel nicht ins Grundbuch eingetragen.

Ausnahmen

  • Erwerb unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, etwa von Eltern an Kinder
  • Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung, hier gilt das Erbschaftsteuerrecht
  • Kaufpreise bis zur Freigrenze von 2.500 Euro

Beispiel

Kaufpreis 300.000 Euro in einem Land mit 6,5 Prozent: Die Grunderwerbsteuer beträgt 19.500 Euro.

Praxistipp

Weisen Sie mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Markise mit realistischen Werten im Kaufvertrag aus. Dieser Anteil ist steuerfrei. In Hessen können Ersterwerber über das Hessengeld einen Ausgleich erhalten. Die Steuer für Ihr Bundesland berechnen Sie im Kaufnebenkostenrechner.

Verwandte Begriffe

  • Kaufnebenkosten

    Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.

  • Notarkosten

    Notarkosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Notartätigkeiten beim Immobilienkauf an. Sie liegen meist bei rund 1,5 Prozent des Kaufpreises.

  • Hessengeld

    Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes Hessen für Ersterwerber selbst genutzter Wohnimmobilien. Es gleicht die gezahlte Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise aus.

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien

    Erbschaft- und Schenkungsteuer fallen an, wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird und der Wert die persönlichen Freibeträge übersteigt. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

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