Immobilie verkaufen mit oder ohne Makler: Kosten, Pflichten, Entscheidung
Was ein Makler leistet, was er kostet und wann sich der Privatverkauf lohnt. Mit den Regeln zur Provisionsteilung nach §§ 656a ff. BGB.

Ob sich ein Makler lohnt, hängt weniger vom Objekt ab als von Ihrer Zeit, Ihrer Erfahrung und Ihrer Marktlage. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro kostet ein Makler jede Seite bei üblichen 3,57 Prozent 14.280 Euro. Dafür übernimmt er Bewertung, Vermarktung und Verhandlung. Wer das selbst kann und die Zeit hat, spart diesen Betrag, trägt aber das Risiko von Fehlern allein. Beides ist ein legitimer Weg, und auf immobilien-portal.net inserieren Maklerbüros und Privatleute nebeneinander.
Diese Seite wurde im Oktober 2026 aktualisiert: Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2026 entschieden, wann die Provisionsteilung beim Zweifamilienhaus gilt.
Wie verbreitet der Makler ist
Eine amtliche Zahl dazu, wie viele Immobilien mit Makler verkauft werden, gibt es nicht. Die beste verfügbare Näherung ist die Maklerquote von ImmoScout24 und Sprengnetter. Sie misst, wie viele Eigentumswohnungen auf dem Portal über Makler angeboten werden. Im 2. Quartal 2026 waren es 67 Prozent. Rund ein Drittel der Angebote kommt also ohne Makler auf das Portal.
Anteil der Eigentumswohnungen, die über Makler angeboten werden
- 2. Quartal 202468 %
- 4. Quartal 202461 %
- 1. Quartal 202565 %
- 2. Quartal 202565 %
- 3. Quartal 202567 %
- 4. Quartal 202565 %
- 1. Quartal 202665 %
- 2. Quartal 202667 %
Quelle: ImmoScout24 und Sprengnetter (Maklerquote), Angebote auf ImmoScout24. Gemessen an Inseraten für Eigentumswohnungen, nicht an allen Verkäufen; Häuser sind nicht erfasst. 3. Quartal 2024 nicht ausgewiesen.
Die Zahl gilt nur für Angebote auf einem Portal und nur für Wohnungen. Über Häuser und Verkäufe ohne Inserat sagt sie nichts aus.
Was ein Makler leistet und was Sie sonst selbst tun
| Aufgabe | Mit Makler | Ohne Makler |
|---|---|---|
| Marktpreis einschätzen | Makler, oft mit lokalen Vergleichswerten | Wertermittler, Bodenrichtwert, Marktbericht, gegebenenfalls Gutachter |
| Unterlagen beschaffen | Makler, mit Ihrer Vollmacht | Sie selbst, siehe Checkliste Unterlagen |
| Fotos, Exposé, Inserate | Makler | Sie selbst, siehe Checkliste privat inserieren |
| Anfragen und Besichtigungen | Makler, oft mit Vorauswahl | Sie selbst, auch abends und am Wochenende |
| Verhandlung | Makler als Vermittler | Sie direkt mit dem Interessenten |
| Bonität prüfen | Makler holt Nachweise ein | Sie verlangen eine Finanzierungsbestätigung |
| Notartermin vorbereiten | Makler koordiniert | Sie und der Käufer mit dem Notar |
| Energieausweis, Pflichtangaben | Beide verantwortlich (§§ 80, 87 GModG) | Sie allein |
Der Notar ist in beiden Fällen dabei und berät neutral. Er ersetzt aber weder Vermarktung noch Preisfindung. Auch Gutachter sind unabhängig vom gewählten Weg möglich.
Was ein Makler kostet
Die Provision ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar. Fällig wird sie nur, wenn der Kaufvertrag durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustande kommt (§ 652 BGB). Üblich sind je nach Region gesamt 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer, also bei hälftiger Teilung bis 3,57 Prozent je Seite.
Was jede Seite bei 400.000 € Kaufpreis zahlt
- 3,57 % je Seite14.280 €
- 3,125 % je Seite12.500 €
- 2,975 % je Seite11.900 €
- 2,38 % je Seite9.520 €
Eigene Rechnung, Sätze inklusive 19 % Umsatzsteuer. Die ersten drei Sätze sind regional verbreitete Hälften der Gesamtprovision (ImmoScout24), 2,38 % ein Rechenbeispiel. Die Provision ist frei verhandelbar.
Die Grafik zeigt die Spanne bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro. Fragen Sie vor der Beauftragung nach, was der angebotene Satz abdeckt. Manche Makler bieten geringere Sätze oder feste Pakete an.
Provisionsteilung: Was §§ 656a ff. BGB regeln
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern besondere Regeln. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte gelten sie nicht.
- Textform (§ 656a BGB): Der Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden, eine E-Mail genügt.
- Verbraucher (§ 656b BGB): Die Teilungsregeln greifen nur, wenn der Käufer Verbraucher ist.
- Beide beauftragen den Makler (§ 656c BGB): Beide Seiten zahlen gleich viel. Erlässt der Makler einer Seite die Provision, gilt das auch für die andere.
- Nur eine Seite beauftragt (§ 656d BGB): Der Verkäufer darf die Provision nur dann an den Käufer weitergeben, wenn er selbst mindestens gleich viel zahlt. Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat.
Erlaubt bleibt, dass der Verkäufer die Provision ganz übernimmt. Dem Käufer darf sie aber nicht vollständig aufgebürdet werden. Eine Regel „Käufer zahlt alles“ ist bei diesen Objekten unwirksam.
Was der Bundesgerichtshof dazu entschieden hat
| Urteil | Fall | Ergebnis |
|---|---|---|
| I ZR 138/24, 6.3.2025 | Exposé „keine Käuferprovision“, Kaufpreis wird gesenkt, der Käufer zahlt 25.000 € direkt an den Makler | Vereinbarung insgesamt nichtig, der Käufer bekommt alles zurück |
| I ZR 32/24, 6.3.2025 | Haus mit Büroanbau, Ehefrau des Verkäufers beauftragt den Makler | Teilungspflicht gilt trotzdem, entscheidend ist der erkennbare Wohnzweck |
| I ZR 111/25, 16.7.2026 | Vermietetes Zweifamilienhaus, der Käufer will erst danach allein einziehen | Keine Teilung, der Käufer hätte den Zweck bei Abschluss des Maklervertrags offenlegen müssen |
Für Sie als Verkäufer heißt das: Vermeiden Sie Konstruktionen, die dem Käufer die Provision zuschieben und dafür den Preis senken. Sie gefährden den Anspruch des Maklers und können Streit mit dem Käufer auslösen. Beim Zweifamilienhaus kann die Provision frei vereinbart werden, solange bei Abschluss des Maklervertrags nicht erkennbar ist, dass nur ein Haushalt das Haus nutzen soll.
Worauf Sie beim Maklervertrag achten sollten
- Art des Auftrags: Beim einfachen Auftrag dürfen Sie auch selbst oder mit anderen Maklern verkaufen. Beim Alleinauftrag arbeitet nur ein Makler für Sie. Beim qualifizierten Alleinauftrag dürfen Sie nicht einmal selbst verkaufen, Stiftung Warentest rät hiervon ab.
- Laufzeit: Üblich sind drei bis sechs Monate. Eine automatische Verlängerung um drei Monate nach sechs Monaten Laufzeit hielt der Bundesgerichtshof für grundsätzlich zulässig, die Klausel muss aber klar im Vertrag selbst stehen (I ZR 40/19).
- Reservierungsgebühren: In Makler-AGB sind sie in der Regel unwirksam, wenn sie unabhängig vom Erfolg gezahlt werden (BGH, I ZR 113/22).
- Widerruf: Bei online, telefonisch oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen haben Verbraucher 14 Tage Widerrufsrecht.
- Leistungen: Lassen Sie konkret festhalten, welche Portale, Fotos, Grundrisse und Berichte der Makler liefert.
Prüfen Sie außerdem vor der Auswahl: Kennt der Makler Ihre Region, nennt er Referenzen, und erklärt er seine Preisempfehlung nachvollziehbar? Ein Preis, der nur hoch klingt, hilft Ihnen wenig.
Wann welcher Weg passt
Ein Makler passt eher, wenn Sie wenig Zeit haben oder nicht vor Ort wohnen, die Immobilie vermietet oder rechtlich kompliziert ist, Sie Abstand zur Verhandlung wünschen oder der Markt vor Ort zäh ist.
Der Privatverkauf passt eher, wenn die Lage gefragt und das Objekt leicht zu beschreiben ist, Sie Besichtigungen selbst führen möchten und schon Interessenten kennen, etwa aus Nachbarschaft oder Familie. Wichtig ist dann, dass Sie den Preis sorgfältig ermitteln und Ihre Pflichten kennen. Mit einem vollständigen Inserat und guter Vorbereitung der Besichtigung kommen Sie weit.
Auch eine Mischform ist möglich: Sie starten privat und beauftragen einen Makler, wenn sich nach einigen Wochen kein Käufer findet.
Rechenbeispiel: Lohnt sich die Ersparnis?
Bei 400.000 Euro zahlen Sie bei 3,57 Prozent 14.280 Euro. Ohne Makler fällt dieser Betrag weg, Ihr Aufwand aber nicht. Ein Preisabschlag von 3,57 Prozent wäre zugleich der Betrag, bei dem sich beide Wege die Waage halten. Belastbare Vergleichsstudien dazu, ob Makler oder Privatverkäufer höhere Preise erzielen, liegen für Deutschland nicht vor. Vermeiden Sie deshalb Pauschalurteile: Entscheidend bleibt, wie gut der Preis angesetzt und wie sorgfältig die Vermarktung ist. Bedenken Sie außerdem: Fällt die Käuferprovision weg, spart der Käufer ebenfalls. Das ist in der Verhandlung ein Argument für beide Seiten. Die Kosten der Käuferseite stehen im Beitrag Kaufnebenkosten.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 652, 656a bis 656d
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 127/2026 zum Urteil I ZR 111/25 vom 16.7.2026
- Bundesgerichtshof, Urteile vom 6.3.2025, I ZR 138/24 und I ZR 32/24, Besprechungen bei GÖRG und Haufe
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.4.2023, I ZR 113/22 (beck-aktuell); Urteil vom 28.5.2020, I ZR 40/19 (Otto Schmidt)
- ImmoScout24 und Sprengnetter: Maklerquote 4. Quartal 2025, 2. Quartal 2025; 1. und 2. Quartal 2026 über Konii
- Verbraucherzentrale: Maklergebühren bei Immobilien
- Stiftung Warentest: Maklerprovision: Die Maschen der Makler
- ImmoScout24: Maklergebühren beim Hausverkauf (regionale Provisionssätze)
Häufige Fragen
Wer zahlt den Makler beim Immobilienverkauf?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher zahlt jede Seite gleich viel, wenn beide beauftragen. Hat nur der Verkäufer beauftragt, kann er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben und muss seinen Teil zuerst zahlen (§§ 656c, 656d BGB).
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Sie ist frei verhandelbar. Üblich sind insgesamt 5,95 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer, bei hälftiger Teilung also bis 3,57 Prozent je Seite.
Kann ich die Provision allein dem Käufer auferlegen?
Bei Wohnung oder Einfamilienhaus an Verbraucher nicht. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam, der Käufer kann Gezahltes zurückverlangen (BGH, I ZR 138/24). Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe oder unbebauten Grundstücken gelten diese Regeln nicht.
Gilt die Teilung auch beim Zweifamilienhaus?
Grundsätzlich nicht. Nach dem Urteil I ZR 111/25 kommt es darauf an, ob bei Abschluss des Maklervertrags für den Makler erkennbar war, dass nur ein Haushalt das Objekt nutzen soll. Sonst ist die Provision frei vereinbar.
Muss ich als Privatverkäufer dieselben Pflichten erfüllen wie ein Makler?
Teilweise. Energieausweis und Pflichtangaben im Inserat treffen Sie ebenso (§§ 80, 87 GModG), auch die Aufklärung über bekannte Mängel. Wettbewerbsrechtliche Regeln gelten dagegen vor allem für gewerbliche Anbieter.
Lohnt sich der Verkauf ohne Makler?
Das hängt von Lage, Objekt und Ihrer Zeit ab. In gefragten Lagen mit einfachem Objekt kann es gut funktionieren. Wer wenig Zeit hat oder ein kompliziertes Objekt verkauft, kann mit einem Makler besser fahren.
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