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Architekt

Auch: Architektin, Planer, Entwurfsverfasser

Ein Architekt plant Gebäude, erstellt die Bauvorlagen für die Genehmigung und überwacht auf Wunsch die Ausführung. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und setzt die Eintragung in die Architektenkammer voraus.

Architekten vertreten die Interessen des Bauherrn. Sie übersetzen Wünsche und Budget in einen realisierbaren Entwurf und achten auf Baurecht, Technik und Gestaltung. Für den Bauantrag ist in den meisten Fällen ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser nötig, das sind vor allem Architekten und bestimmte Bauingenieure.

Leistungsphasen nach HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gliedert die Arbeit in neun Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung, also die Bauleitung
  9. Objektbetreuung

Sie können einen Architekten für alle oder nur für einzelne Phasen beauftragen. Die Honorartafeln der HOAI dienen heute als Orientierung. Das Honorar wird frei vereinbart und sollte schriftlich festgehalten werden.

Wann ein Architekt sinnvoll ist

Bei individuellen Neubauten, Umbauten mit Eingriff in die Statik, Aufstockungen und einer Kernsanierung ist ein Architekt fast unverzichtbar. Er koordiniert auch den Statiker und weitere Fachplaner.

Praxistipp: Fragen Sie nach Referenzprojekten, die Ihrem Vorhaben ähneln, und klären Sie früh, ob die Bauleitung Teil des Auftrags ist.

Verwandte Begriffe

  • Statiker

    Ein Statiker, fachlich Tragwerksplaner, berechnet und plant die tragende Konstruktion eines Gebäudes. Er weist nach, dass Wände, Decken, Dach und Fundament die auftretenden Lasten sicher abtragen.

  • Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen. Sie wird nach Prüfung eines Bauantrags von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

  • Generalunternehmer

    Ein Generalunternehmer übernimmt als einziger Vertragspartner des Bauherrn die Ausführung aller Bauleistungen, führt einen Teil selbst aus und beauftragt für den Rest eigene Subunternehmer.

  • Kernsanierung

    Bei einer Kernsanierung wird ein Gebäude bis auf die tragende Konstruktion zurückgebaut und anschließend mit neuer Haustechnik, neuen Oberflächen und meist energetischer Ertüchtigung wiederhergestellt.

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