Generalunternehmer
Auch: GU, Generalübernehmer, schlüsselfertiges Bauen
Ein Generalunternehmer übernimmt als einziger Vertragspartner des Bauherrn die Ausführung aller Bauleistungen, führt einen Teil selbst aus und beauftragt für den Rest eigene Subunternehmer.
Wer mit einem Generalunternehmer baut, hat einen Ansprechpartner für das gesamte Bauvorhaben. Der GU koordiniert alle Gewerke, trägt das Risiko für Termine und Schnittstellen und haftet gegenüber dem Bauherrn für Mängel, auch wenn ein Subunternehmer den Fehler verursacht hat.
Abgrenzung zu ähnlichen Modellen
- Generalübernehmer: führt selbst keine Bauleistungen aus, sondern vergibt alles weiter.
- Einzelvergabe: Der Bauherr beauftragt jedes Gewerk selbst, meist mit einem Architekten als Bauleiter.
- Bauträger: baut auf eigenem Grundstück und verkauft das fertige Objekt.
Beim GU-Modell gehört Ihnen das Grundstück bereits.
Vor- und Nachteile
Vorteile sind ein Festpreis, ein klarer Zeitplan und weniger Koordinationsaufwand. Der Bauherr muss sich nicht um Abstimmungen zwischen Maurer, Elektriker und Installateur kümmern. Nachteilig ist ein Aufschlag für Koordination und Risiko. Zudem haben Sie weniger Einfluss auf die Auswahl der Handwerker.
Vertrag
Für Verbraucher gelten die Regeln des Verbraucherbauvertrags. Dazu gehören eine verbindliche Baubeschreibung, Angaben zur Bauzeit und ein Widerrufsrecht unter bestimmten Bedingungen. Abschlagszahlungen sollten sich am Baufortschritt orientieren.
Praxistipp: Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach Preis. Entscheidend ist, was die Bau- und Leistungsbeschreibung tatsächlich enthält und was als Eigenleistung oder Zusatzkosten offenbleibt.
Verwandte Begriffe
Ein Bauträger baut auf einem eigenen Grundstück Häuser oder Wohnungen und verkauft sie samt Grund und Boden an Käufer. Grundlage ist ein notariell beurkundeter Bauträgervertrag.
Ein Architekt plant Gebäude, erstellt die Bauvorlagen für die Genehmigung und überwacht auf Wunsch die Ausführung. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und setzt die Eintragung in die Architektenkammer voraus.
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie hat erhebliche rechtliche Folgen, etwa für Gewährleistung, Beweislast und Zahlungen.
Gewährleistung am Bau bezeichnet die Pflicht des Bauunternehmers, Mängel an seiner Leistung nach der Abnahme zu beseitigen. Die Frist beträgt für Bauwerke nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B in der Regel vier Jahre.
Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das nach aktuellen Bau- und Energievorschriften geplant wurde. Im Immobilienmarkt meint der Begriff meist Objekte, die gerade fertiggestellt oder noch im Bau sind.