Zum Inhalt springen
  • Inserieren und Suchen für 0 €

Statiker

Auch: Tragwerksplaner, Prüfstatiker, Prüfingenieur

Ein Statiker, fachlich Tragwerksplaner, berechnet und plant die tragende Konstruktion eines Gebäudes. Er weist nach, dass Wände, Decken, Dach und Fundament die auftretenden Lasten sicher abtragen.

Jedes Gebäude muss Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee und Wind sicher in den Baugrund leiten. Der Statiker legt fest, wie dick Decken und Träger sein müssen, wo Stützen stehen und wie Fundamente bemessen werden. Ergebnis ist die statische Berechnung mit Positionsplänen, die für den Bauantrag oft eingereicht werden muss.

Wann Sie einen Statiker brauchen

  • Neubau und Anbau
  • Entfernen oder Durchbrechen tragender Wände
  • Dachausbau, Gauben, Aufstockungen
  • Einbau schwerer Lasten, etwa große Wassertanks oder Bibliotheken
  • Photovoltaik auf älteren oder schwach dimensionierten Dächern
  • Schäden wie Risse im Mauerwerk oder durchhängende Decken

Prüfstatik

Bei bestimmten Gebäuden verlangt das Bauordnungsrecht, dass ein unabhängiger Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger die statische Berechnung kontrolliert. Wann das der Fall ist, regelt das Landesrecht. Bei einfachen Wohngebäuden entfällt die Prüfung häufig.

Zusammenarbeit

Der Statiker arbeitet eng mit dem Architekten zusammen. Im Altbau sollte er möglichst früh vor Ort sein, denn alte Holzbalken, Stahlträger oder Kappendecken bringen oft Überraschungen mit sich.

Praxistipp: Brechen Sie niemals eine Wand durch, ohne vorher geklärt zu haben, ob sie tragend ist. Ein kurzer Termin mit einem Tragwerksplaner kostet wenig im Vergleich zu einem Bauschaden.

Verwandte Begriffe

  • Architekt

    Ein Architekt plant Gebäude, erstellt die Bauvorlagen für die Genehmigung und überwacht auf Wunsch die Ausführung. Die Berufsbezeichnung ist geschützt und setzt die Eintragung in die Architektenkammer voraus.

  • Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen. Sie wird nach Prüfung eines Bauantrags von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt und richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung.

  • Kernsanierung

    Bei einer Kernsanierung wird ein Gebäude bis auf die tragende Konstruktion zurückgebaut und anschließend mit neuer Haustechnik, neuen Oberflächen und meist energetischer Ertüchtigung wiederhergestellt.

  • Dachsanierung

    Eine Dachsanierung umfasst die Erneuerung von Dacheindeckung, Unterspannbahn, Lattung und meist auch der Dämmung. Sie wird nötig, wenn das Dach undicht, beschädigt oder energetisch veraltet ist.

Teilen