Bauträger
Auch: Bauträgervertrag, Bauträgergesellschaft
Ein Bauträger baut auf einem eigenen Grundstück Häuser oder Wohnungen und verkauft sie samt Grund und Boden an Käufer. Grundlage ist ein notariell beurkundeter Bauträgervertrag.
Beim Kauf vom Bauträger erwerben Sie Grundstück und Gebäude aus einer Hand. Häufig wird verkauft, bevor das Gebäude fertig ist, oft schon vor Baubeginn. Der Bauträger ist während der Bauphase Eigentümer und Bauherr.
Zahlung nach Baufortschritt
Damit Käufer nicht im Voraus zahlen, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), dass Raten nur nach erreichten Bauabschnitten fällig werden dürfen. Vorher muss unter anderem eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein. Die Verordnung legt auch fest, wie viel Prozent des Kaufpreises für welchen Bauabschnitt höchstens verlangt werden dürfen.
Worauf Sie achten sollten
- Baubeschreibung: Sie bestimmt, was Sie bekommen. Unklare Angaben gehen oft zu Ihren Lasten.
- Fertigstellungstermin: verbindlich und mit Folgen bei Verzug vereinbaren
- Sonderwünsche: schriftlich mit Preis festhalten
- Bonität: Erfahrung und Referenzen des Bauträgers prüfen
Abgrenzung
Ein Generalunternehmer baut auf Ihrem Grundstück, ein Bauträger auf seinem eigenen. Beim Bauträger fällt die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an, einschließlich Gebäude.
Praxistipp: Lassen Sie den Vertragsentwurf vor dem Notartermin prüfen. Sie haben Anspruch, ihn rechtzeitig vorher zu erhalten. Nutzen Sie die Zeit auch für die Finanzierung, etwa mit dem Baufinanzierungsrechner. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Verwandte Begriffe
Ein Generalunternehmer übernimmt als einziger Vertragspartner des Bauherrn die Ausführung aller Bauleistungen, führt einen Teil selbst aus und beauftragt für den Rest eigene Subunternehmer.
Ein Neubau ist ein neu errichtetes Gebäude, das nach aktuellen Bau- und Energievorschriften geplant wurde. Im Immobilienmarkt meint der Begriff meist Objekte, die gerade fertiggestellt oder noch im Bau sind.
Die Bauabnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Sie hat erhebliche rechtliche Folgen, etwa für Gewährleistung, Beweislast und Zahlungen.
Gewährleistung am Bau bezeichnet die Pflicht des Bauunternehmers, Mängel an seiner Leistung nach der Abnahme zu beseitigen. Die Frist beträgt für Bauwerke nach BGB fünf Jahre, nach VOB/B in der Regel vier Jahre.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest, er liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.