Grundsteuer
Auch: Grundsteuerreform, Grundsteuer B, Grundsteuer A
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundbesitz, die an die Gemeinde gezahlt wird. Seit 1. Januar 2025 wird sie nach neuen Regeln berechnet.
Jeder Eigentümer eines Grundstücks zahlt Grundsteuer. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke. Bei vermieteten Wohnungen darf der Vermieter sie über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Die Reform 2025
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Berechnung auf Basis jahrzehntealter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Deshalb mussten alle Grundstücke neu bewertet werden. Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer.
Viele Länder wenden das Bundesmodell an. Es berücksichtigt unter anderem Bodenrichtwert, Wohnfläche, Gebäudeart und Baujahr. Einige Länder haben eigene Modelle, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Sie setzen stärker auf Fläche oder Bodenwert.
So wird gerechnet
Im Bundesmodell gilt vereinfacht: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Der Hebesatz unterscheidet sich von Ort zu Ort erheblich.
Zahlung
Die Steuer wird meist vierteljährlich fällig, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung möglich.
Praxistipp
Prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid und den Messbescheid auf Fehler, etwa bei Wohnfläche oder Grundstücksgröße. Einspruchsfristen sind kurz. Beim Kauf sollten Sie die künftige Grundsteuer in Ihre laufenden Kosten einplanen.
Verwandte Begriffe
Kaufnebenkosten sind die Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerprovision.
Werbungskosten bei Vermietung sind alle Ausgaben, die mit einer vermieteten Immobilie zusammenhängen. Sie mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen in der Anlage V.
Die Haushaltsrechnung stellt Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts gegenüber. Banken ermitteln damit, welche Kreditrate Sie dauerhaft tragen können.
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Berechnet wird sie meist nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro je Quadratmeter für eine Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen.