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Kaltmiete

Auch: Nettokaltmiete, Grundmiete, Bruttokaltmiete

Die Kaltmiete ist die Miete für die reine Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten. Meist ist damit die Nettokaltmiete gemeint, also ohne Betriebs- und Heizkosten.

Bei der Miete unterscheidet man mehrere Stufen. Die Nettokaltmiete ist der Betrag, den der Mieter allein für die Überlassung der Wohnung zahlt. Die Bruttokaltmiete enthält zusätzlich die kalten Betriebskosten wie Wasser, Müll und Grundsteuer, aber keine Heizkosten. Die Warmmiete umfasst alle Kosten einschließlich Heizung und Warmwasser.

Die Nettokaltmiete ist die wichtigste Bezugsgröße im Mietrecht:

  • Mietspiegel und ortsübliche Vergleichsmiete beziehen sich meist auf sie.
  • Die Mietpreisbremse begrenzt die Nettokaltmiete bei Neuvermietung.
  • Die Mietkaution ist auf drei Nettokaltmieten begrenzt.
  • Mietrendite und Kaufpreisfaktor werden auf Basis der Jahresnettokaltmiete berechnet.

Beispiel: Eine Wohnung mit 70 Quadratmetern kostet 10 Euro je Quadratmeter. Die Nettokaltmiete beträgt dann 700 Euro im Monat. Kommen 180 Euro Betriebskosten und 90 Euro Heizkosten hinzu, liegt die Warmmiete bei 970 Euro.

Praxistipp: Vergleichen Sie Wohnungen nicht nur nach der Kaltmiete. Ein schlecht gedämmtes Gebäude kann trotz günstiger Kaltmiete hohe Heizkosten verursachen. Ein Blick in den Energieausweis hilft bei der Einschätzung.

Verwandte Begriffe

  • Warmmiete

    Die Warmmiete ist die Gesamtmiete, die ein Mieter monatlich zahlt. Sie setzt sich aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten einschließlich Warmwasser zusammen.

  • Betriebskosten

    Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

  • Mietspiegel

    Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde. Er zeigt typische Mieten je Quadratmeter nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.

  • Mietkaution

    Die Mietkaution ist eine Sicherheit, die der Mieter dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses leistet. Bei Wohnraum darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen.

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