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Hausgeld

Auch: Wohngeld (WEG)

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Damit werden laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage finanziert.

Das Hausgeld wird jährlich im Wirtschaftsplan festgelegt, den die Eigentümerversammlung beschließt. Nach Ablauf des Jahres erstellt der Verwalter eine Jahresabrechnung. Daraus ergeben sich Nachzahlungen oder Guthaben für jeden Eigentümer.

Das Hausgeld deckt typischerweise:

  • Betriebskosten wie Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Hausreinigung
  • Heizkosten, wenn eine zentrale Heizung besteht
  • Kosten für den Verwalter
  • kleinere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
  • Zuführung zur Erhaltungsrücklage

Nicht enthalten sind in der Regel die Grundsteuer und Kosten für Ihr Sondereigentum.

Hausgeld und Vermietung

Vermieten Sie Ihre Wohnung, können Sie nur den Teil des Hausgelds auf den Mieter umlegen, der auf umlagefähige Betriebskosten entfällt. Verwalterkosten und die Erhaltungsrücklage tragen Sie selbst.

Beispiel: Bei 400 Euro Hausgeld entfallen vielleicht 260 Euro auf umlagefähige Betriebskosten. Die übrigen 140 Euro mindern Ihre Mietrendite.

Praxistipp: Fragen Sie beim Kauf nach Wirtschaftsplan und letzten Abrechnungen. Ein auffällig niedriges Hausgeld kann auf eine zu geringe Rücklage hinweisen. Mit dem Mietrendite-Rechner sehen Sie, wie sich nicht umlagefähige Kosten auswirken.

Verwandte Begriffe

  • Erhaltungsrücklage

    Die Erhaltungsrücklage ist das Sparkonto einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.

  • Betriebskosten

    Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, wenn es vereinbart ist. Welche Kosten das sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

  • Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer in einem aufgeteilten Gebäude. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum.

  • Mietrendite

    Die Mietrendite zeigt, wie viel Prozent des Kaufpreises eine vermietete Immobilie jährlich an Miete einbringt. Man unterscheidet Brutto- und Nettomietrendite.

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