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Doppelhaushälfte

Auch: DHH, Doppelhaus

Eine Doppelhaushälfte ist eine von zwei Haushälften, die an einer gemeinsamen Wand aneinandergebaut sind. Jede Hälfte bildet ein eigenes Einfamilienhaus.

Ein Doppelhaus besteht aus zwei spiegelbildlichen oder ähnlich gestalteten Hälften. Jede Hälfte hat ihren eigenen Eingang, meist einen eigenen Garten und häufig eine Garage oder einen Stellplatz. In der Regel steht jede Hälfte auf einem eigenen Grundstück.

Vorteile

  • günstiger als ein freistehendes Einfamilienhaus
  • drei freie Seiten mit Fenstern und Licht
  • geringerer Wärmeverlust über die gemeinsame Wand
  • mehr Privatsphäre als im Reihenhaus

Nachteile

  • Abhängigkeit vom Nachbarn bei Dach, Fassade und Gestaltung
  • mögliche Schallübertragung durch die Trennwand
  • meist kleineres Grundstück als bei einem freistehenden Haus

Rechtliche Besonderheiten

Manchmal sind beide Hälften nicht real geteilt, sondern als Wohnungseigentum aufgeteilt. Dann gibt es eine Eigentümergemeinschaft mit Teilungserklärung, auch wenn sie nur aus zwei Parteien besteht. Das betrifft etwa Entscheidungen über das gemeinsame Dach.

Praxistipp: Fragen Sie vor dem Kauf nach dem Zustand der gemeinsamen Bauteile und sprechen Sie mit dem Nachbarn. Planen Sie eine energetische Sanierung, lohnt sich eine Abstimmung, etwa bei Dämmung und Dach. Mehr dazu finden Sie unter Dämmung und Fenster.

Verwandte Begriffe

  • Reihenhaus

    Ein Reihenhaus ist ein Einfamilienhaus, das mit mindestens zwei weiteren gleichartigen Häusern in einer Reihe verbunden ist. Man unterscheidet Reihenmittel- und Reihenendhaus.

  • Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist und wie groß die Anteile sind.

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim Amtsgericht. Es zeigt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Belastungen darauf eingetragen sind.

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