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Eigentumswohnung

Auch: ETW, Wohnungseigentum

Eine Eigentumswohnung ist eine Wohnung, die einer Person gehört, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück und den gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes.

Rechtlich besteht eine Eigentumswohnung aus Sondereigentum an der Wohnung und einem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Grundlage ist eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Jede Wohnung hat ein eigenes Wohnungsgrundbuch und kann einzeln verkauft, vererbt oder beliehen werden.

Vorteile

  • günstigerer Einstieg als ein Haus, gerade in Städten
  • geteilte Kosten für Dach, Fassade und Heizung
  • oft zentrale Lage
  • gut vermietbar und daher als Kapitalanlage beliebt

Nachteile

  • Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum trifft die Eigentümergemeinschaft
  • monatliches Hausgeld
  • mögliche Sonderumlagen bei größeren Sanierungen
  • Einschränkungen durch Teilungserklärung und Hausordnung

Wichtige Unterlagen vor dem Kauf

  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Stand der Erhaltungsrücklage
  • Energieausweis

Praxistipp: Prüfen Sie nicht nur die Wohnung, sondern das ganze Haus. Ein günstiger Preis nützt wenig, wenn hohe Sanierungskosten anstehen. Aktuelle Angebote finden Sie unter Immobilien, die Nebenkosten des Kaufs berechnet der Kaufnebenkostenrechner.

Verwandte Begriffe

  • Sondereigentum

    Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage.

  • Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist und wie groß die Anteile sind.

  • Hausgeld

    Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Damit werden laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage finanziert.

  • Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer in einem aufgeteilten Gebäude. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum.

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