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Wohnungseigentümergemeinschaft

Auch: WEG, GdWE, Eigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer in einem aufgeteilten Gebäude. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum.

Sobald ein Gebäude in Wohnungseigentum aufgeteilt ist und die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie ist rechtsfähig. Sie kann also Verträge schließen, etwa mit Handwerkern oder Versorgern, und vor Gericht klagen oder verklagt werden.

Mit WEG ist oft auch das Wohnungseigentumsgesetz gemeint. Es wurde zum 1. Dezember 2020 umfassend reformiert.

Organe der Gemeinschaft

  • Eigentümerversammlung: trifft die wichtigen Entscheidungen per Beschluss
  • Verwalter: führt die Beschlüsse aus und vertritt die Gemeinschaft nach außen
  • Verwaltungsbeirat: unterstützt und kontrolliert den Verwalter, er ist freiwillig

Die Gemeinschaft ist für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Dazu gehören Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Bauteile. Die Kosten tragen alle Eigentümer, in der Regel nach ihren Miteigentumsanteilen. Sie zahlen dafür das monatliche Hausgeld.

Seit der Reform sind bauliche Veränderungen leichter zu beschließen. Einzelne Eigentümer haben zum Beispiel einen Anspruch auf eine Ladestation für Elektroautos oder auf barrierefreie Umbauten, müssen diese aber in der Regel selbst bezahlen.

Praxistipp: Vor dem Kauf einer Wohnung lohnt der Blick in die Protokolle der letzten Versammlungen. Daran erkennen Sie Streitigkeiten und anstehende Sanierungen.

Verwandte Begriffe

  • Eigentümerversammlung

    Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dort fassen die Eigentümer Beschlüsse über die gemeinsame Verwaltung.

  • Hausgeld

    Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten. Damit werden laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage finanziert.

  • Gemeinschaftseigentum

    Gemeinschaftseigentum sind alle Teile eines Wohnungseigentumsobjekts, die nicht Sondereigentum sind – etwa Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Wände.

  • Teilungserklärung

    Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist und wie groß die Anteile sind.

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