Gemeinschaftseigentum
Auch: gemeinschaftliches Eigentum
Gemeinschaftseigentum sind alle Teile eines Wohnungseigentumsobjekts, die nicht Sondereigentum sind – etwa Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Wände.
Gemeinschaftseigentum gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam, jeweils im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile. Kein Eigentümer darf darüber allein verfügen.
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind:
- das Grundstück
- Teile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes nötig sind, etwa Fundament, tragende Wände, Dach und Geschossdecken
- Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, zum Beispiel Treppenhaus, Aufzug und zentrale Heizungsanlage
Auch Fenster und Wohnungseingangstüren zählen nach überwiegender Auffassung zum Gemeinschaftseigentum, selbst wenn sie zur eigenen Wohnung gehören. Die Teilungserklärung kann jedoch regeln, dass einzelne Eigentümer die Kosten für bestimmte Bauteile selbst tragen.
Sondernutzungsrecht
An Teilen des Gemeinschaftseigentums kann ein Sondernutzungsrecht bestehen. Ein Eigentümer darf dann zum Beispiel einen Gartenanteil oder einen Stellplatz allein nutzen. Das Eigentum daran bleibt aber gemeinschaftlich.
Beispiel: Die Heizungsanlage im Keller muss erneuert werden. Das betrifft Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümerversammlung beschließt die Maßnahme, die Kosten werden aus der Erhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage finanziert.
Praxistipp: Klären Sie bei Schäden zuerst, ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum betroffen ist. Davon hängt ab, wer handeln und zahlen muss.
Verwandte Begriffe
Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer abgeschlossenen Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage.
Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude rechtlich in Wohnungseigentum auf. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist und wie groß die Anteile sind.
Die Erhaltungsrücklage ist das Sparkonto einer Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist der Zusammenschluss aller Eigentümer in einem aufgeteilten Gebäude. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum.